Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

Nr. XXX. 339 
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt 
für das Großherzogtum Baden. 
  
Ausgegeben zu Karlsruhe, Montag den 7. August 1911. 
Juhalt. 
Bekanntmachung: des Ministeriums des Kultus und Unterrichts: die Handelshochschule in Mannheim 
betressend. 
  
  
Bekanntmachung. 
(Vom 27. Juli 1911.) 
Die Handelshochschule in Mannheim betreffend. 
Durch Allerhöchste Staatsministerialentschließung vom 21. Juli 1911 ist der Handelshoch= 
schule Mannheim auf Grund von Ziffer 10 des zweiten Konstitutionsedikts vom 141. Juli 1807 
die Eigenschaft als Anstalt des öffentlichen Rechts verliehen und sind die auliegenden geänderten 
Satzungen dieser Anstalt genehmigt worden. 
Karlsruhe, den 27. Juli 1911. 
Großherzogliches Ministerium des Kultus und Unterrichts. 
Böhm. 
Dr. Liehl. 
Satzungen der Handelshochschule Mannheim. 
§ 1. 
Die von der Stadtgemeinde Mannheim mit Unterstützung der Handelskammer für den 
Kreis Mannheim unterhaltenen Handelshochschulkurse wurden mit Genehmigung der Großher- 
zoglichen Regierung von der Stadtgemeinde im Einvernehmen mit der Handelskammer und 
der Universität Heidelberg vom Beginn des Sommersemesters 1908 ab zur Handelshochschule 
erweitert. 
Der Handelshochschule wurden die Rechte einer Anstalt des öffentlichen Rechts erteilt. 
Gesetzes- und Verordnungsblatt 1911.
	        
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