380 XXXV.
Anlage II.
Gemeinde
Bekanntmachung über die Abstimmungstagfahrt.
Von dem Gemeinderat ist in der Sitzung vom
Oder:
Von Viehbesitzern ist bei dem Gemeinderat unterm
der Antrag auf Errichtung einer Ortsviehversicherungsanstalt
auf Grund des Gesetzes in der am 20. Oktober 1910 bekannt gemachten Fassung (Gesetzes- und
Verordnungsblatt Seite 581) gestellt worden.
Zur Abstimmung über diesen Antrag wird Tagfahrt auf den
vormittags (nachmittags) Uhr anberaumt und werden die Viehbesitzer zu dieser Abstim“
mung mit dem Bemerken vorgeladen, daß der Antrag als angenommen gilt, wenn ihm von
den zur Abstimmung erscheinenden Viehbesitzern mehr als zwei Drittel zustimmen.
Zur Abstimmung berechtigt sind nur diejenigen Viehbesitzer, welche in der vom)
bis öffentlich zur Einsicht
aufgelegten Abstimmungsliste eingetragen sind.
Einsprachen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste sind während der Auf-
legung bei dem Gemeinderat mündlich oder schriftlich geltend zu machen, welcher darüber end-
gültig entscheidet.
In der Tagfahrt soll zutreffendenfalls auch die Wahl der Vorstandsmitglieder und ihrer
Stellvertreter stattfinden.
N. J. , den 19
Der Gemeinderat.
Der Verwaltungsrat.
(Unterschrift.)
*) Angabe des Ansangs= und Endzeitpunktes der Offenlegung.
Beurkundung.
Es wird hiermit beurkundet, daß die vorstehende Tagfahrt jedem einzelnen Viehbesitzer
der Gemeinde mündlich (schriftlich) eröffnet und außerdem in ortsüblicher Weise bekannt ge-
macht, weiter, daß der Antrag wegen Errichtung einer Ortsviehversicherungsanstalt und daß
die Liste der stimmberechtigten Viehbesitzer vorschriftsmäßig öffentlich aufgelegt und die öffentliche
Auflegung durch Anschlag am Rathaus und durch die Schelle des Gemarkungsorts bekannt
gegeben worden ist.
N. J. den 19
*
Der Gemeinderat.
Der Verwaltungsrat.