Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

380 XXXV. 
Anlage II. 
Gemeinde 
Bekanntmachung über die Abstimmungstagfahrt. 
Von dem Gemeinderat ist in der Sitzung vom 
Oder: 
Von Viehbesitzern ist bei dem Gemeinderat unterm 
der Antrag auf Errichtung einer Ortsviehversicherungsanstalt 
auf Grund des Gesetzes in der am 20. Oktober 1910 bekannt gemachten Fassung (Gesetzes- und 
Verordnungsblatt Seite 581) gestellt worden. 
Zur Abstimmung über diesen Antrag wird Tagfahrt auf den 
vormittags (nachmittags) Uhr anberaumt und werden die Viehbesitzer zu dieser Abstim“ 
mung mit dem Bemerken vorgeladen, daß der Antrag als angenommen gilt, wenn ihm von 
den zur Abstimmung erscheinenden Viehbesitzern mehr als zwei Drittel zustimmen. 
Zur Abstimmung berechtigt sind nur diejenigen Viehbesitzer, welche in der vom) 
bis öffentlich zur Einsicht 
aufgelegten Abstimmungsliste eingetragen sind. 
Einsprachen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste sind während der Auf- 
legung bei dem Gemeinderat mündlich oder schriftlich geltend zu machen, welcher darüber end- 
gültig entscheidet. 
In der Tagfahrt soll zutreffendenfalls auch die Wahl der Vorstandsmitglieder und ihrer 
Stellvertreter stattfinden. 
N. J. , den 19 
Der Gemeinderat. 
Der Verwaltungsrat. 
(Unterschrift.) 
*) Angabe des Ansangs= und Endzeitpunktes der Offenlegung. 
Beurkundung. 
Es wird hiermit beurkundet, daß die vorstehende Tagfahrt jedem einzelnen Viehbesitzer 
der Gemeinde mündlich (schriftlich) eröffnet und außerdem in ortsüblicher Weise bekannt ge- 
macht, weiter, daß der Antrag wegen Errichtung einer Ortsviehversicherungsanstalt und daß 
die Liste der stimmberechtigten Viehbesitzer vorschriftsmäßig öffentlich aufgelegt und die öffentliche 
Auflegung durch Anschlag am Rathaus und durch die Schelle des Gemarkungsorts bekannt 
gegeben worden ist. 
N. J. den 19 
* 
  
Der Gemeinderat. 
Der Verwaltungsrat.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.