Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

  
lt 
Bei der Aufnahme 
ermittelter Wert. 
Bei der ersten Jahres- 
schaun ermittelter Wert. 
Bei der zweiten Jahres- 
schau ermittelter Wert. 
Gemäß Art. 29. d. Gesetzes 
der Umlageberechnung zu- 
grunde zu legender Wert 
Bei der Aufnahme 
ermittelter Wert. 
Bei der ersten Jahres- 
schau ermittelter Wert. 
Bei der zweiten Jahres- 
schau ermutelter Wert. 
Gemäß Art. 29 d. Gesetzes 
der Umlageberechnung zu- 
grunde zu legender Wert. 
Jahrgang 19 
Jahrgang 19 
  
Bei der Aufnahme 
ermittelter Wert. 
Bei der ersten Jahres- 
schau ermittelter Wert. 
Bei der zweiten Jahres- 
schau ermittelter Wert. 
Gemäß Art. 20 d. Gesetzes 
der Umlageberechnuna zu- 
grunde zu legender Wert. 
Versicherungswerte des Tieres 
Jahrgang 19 
  
% 
Bei der Aufnahme 
ermittelter Wert. 
Bei der ersten Jahres- 
schau erminelter Wert. 
Bei der zweiten Jahres- 
schau ermittelter Wert. 
Gemäß Art. 29 d. Gesetzes 
der Umlageberechnung zu- 
  
grunde zu legender Wert. 
Jahrgang 19 
  
16 1 
18 
29 
0 
XXXV.
	        
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