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6. Die Steuereinnehmereien müssen die Transportscheine stets auf die an der richtigen
lbergangsstraße gelegene auswärtige übergangssteuerstelle zur Erledigung ausstellen und deshalb
sich vorher über den einzuschlagenden Beförderungsweg verlässigen.
7. Kann die Steunereinnehmerei nicht beurteilen, welche auswärtige Übergangssteuerstelle
zur Erledigung zuständig ist, und kann auch der Versender oder sein Beauftragter sie nicht ge-
nügend bezeichnen, so muß sich die Steuereinnehmerei an die vorgesetzte Bezirkssteuerstelle wenden.
Annahme-Erklärung des libergangsscheinnehmers.
32.
Vor der Aushändigung des Übergangsscheins muß der Versender die darauf vorgedruckte
Annahme-Erklärung unterzeichnen.
Verpflichtungen des übergangsscheinnehmers.
833.
Der Übergangsscheinnehmer übernimmt mit der Unterzeichnung der Annahme-Erklärung
im übergangsschein die Verpflichtung, die angemeldete Biersendung in unveränderter Gestalt
und Menge mit dem Übergangsschein bis zu dem vorgeschriebenen Zeitpunkt beim angegebenen
Empfangsamt zur Abfertigung zu stellen oder stellen zu lassen, sowie für die üÜbergangssteuer
zu haften.
Verpflichtungen des Warenführers.
8 34.
1. Der Warenführer muß den übergangsschein oder Transportschein der darin als
Erledigungsamt bezeichneten Steuer- oder Zollstelle innerhalb der Gestellungsfrist abgeben und
ihr zugleich die Sendung in unveränderter Beschaffenheit vorführen.
2. Die Transportscheine müssen die Sendung bei der Ausfuhr nach Bayern bis zu
der als Erledigungsamt bezeichneten Zoll= oder Steuerstelle und bei der Ausfuhr ins Zoll=
ansland bis zur badischen Zollstelle des Austrittsorts — Grenzzollamts — begleiten.
3. Wird die Sendung unter Berührung eines von dem deutschen Zollgebiet ausgeschlossenen
Landesteiles ins Zollausland ausgeführt, so tritt an die Stelle des Grenzzollamts die Stener-
einnehmerei am Austrittsorte.
Erledigung der Begleiturkunden.
635.
1. Das Erledigungsamt bestätigt die Einfuhr unter Ziffer 1 der zum Transportschein
gehörigen Ankunftsbescheinigung und sendet die Bescheinigung an die badische Trausportschein-
Ausfertigungsstelle zurück. Den Transportschein selbst (d. h. den oberen Teil des Scheins)
behält das Erledigungsamt als Beleg zurück.