Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

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g 28 
8 29 
§ 30|31 
32 
# 33 
g 34 
XXXVIII. 435 
Jnhaltsverzeichnis. 
A. Einfuhr von Bier. 
Übergangssteuer. 
Steuerfreiheit. 
Amtliche Bezettelung. 
Arten der Begleiturkunden. 
Verpflichtungen des Warenführers. 
Einfuhr ohne Bezettelung. 
Einfuhr mit Übergangsschein. 
überweisung der Abfertigung. 
Einfuhr mit bayerischem Transportschein. 
Einfuhr mit Ausfuhranmeldung. 
Verfahren bei Abweichung des Befunds von den Angaben im Begleitpapier. 
Verfahren bei Nichtgestellung einer Sendung. 
Verrechnung der Übergangssteuer. 
B. Durchfuhr von Bier. 
Versendung von Bier von einem badischen Ort an einen andern badischen Ort unter Be- 
rührung nichtbadischen Gebiets. 
C. Ausfuhr von Bier. 
Allgemeines. 
I. übergangsverkehr. 
Bezettelung im Übergangsverkehr. 
Übergangsstraßen. 
Abfertigungsämter. 
Gebühren für die Ausstellung der Begleiturkunden. 
Vordrucke für Begleiturkunden. 
Prüfung der Ausfuhranmeldung. 
Prüfung der zur Ausfuhr angemeldeten Biersendung. 
Steueramtlicher Verschluß. 
Ausfertigung der Begleiturkunden. 
Annahme-Erklärung des Übergangsscheinnehmers. 
Verpflichtungen des Übergangsscheinnehmers. 
Verpflichtungen des Warenführers.
	        
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