Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

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§ 35/36 
* 37 
38 
* 39 
40 
*l 41 
* 42 
43 
g 44 
*l 45 
46 
§ 47 
48|49 
50 
51|52 
§5 53 
8 54 
§ .55 
g 56 
g 67 
g 58 
59 
g 60 
8 61 
8 62 
XXXVIII. 
Erledigung der Begleiturkunden. 
Ausfertigungsbücher. 
Auszüge aus den Transportscheinbüchern. 
II. Steuervergütung für ausgeführtes Bier. 
Zustellung eines Auszugs aus der Verordnung an die Versender von Bier. 
Voraussetzungen der Steuervergütung. 
Anmeldung der einzelnen zur Ausfuhr bestimmten Sendungen. 
Abfertigung der Sendungen. 
Brauregister der Ausfuhrbrauereien. 
Grundlagen der Vergütung. 
Ermittelung der Malzverwendung. 
Festsetzung der vorläufigen Steuervergütung. 
Höhe der vorläufigen Steuervergütung. 
Endgiltige Festsetzung der Steuervergütung. 
Braukesselvermessung. 
Sudaufnahmen. 
Schwundsfestsetzung. 
Berechnung der Malzverwendung auf ! Hektoliter Bier und der Extraktausbeute. 
Zahl der Sudaufnahmen. 
Sudaufnahme-Verzeichnisse. 
Überwachung der Biersteuervergütung durch die Bezirkssteuerstellen. 
D. Abfertigungsgebühren. 
E. Überwachungsvorschriften. 
Allgemeines. 
Besondere Vorschriften für die Steueraufseher. 
F. Strafverfahren. 
G. Schlußbestimmungen.
	        
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