Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

28 II. 
Vorbericht. 
J. 
Nach dem am 31. Dezember abgeschlossenen Kassenbuch besteht der Kassenvorrat 
in....................................·. 34()().,«i5. 
Zum Zwecke der Korrektion des Dorfbaches wurde im Jahr 1910 ein Kapital 
aufgenommen o 5000 # 
Verwendet sind davon erst 4500 „ 
Die weiten 500 /%(7 
sind von dem Kassenvorrat zur Verwendung für genanuten Zweck vor- 
zubehalten. 
Als Betriebsfonds sind nach § 14 der Gemeindevorauschlags- 
anweisung mindestens 2 Prozent der lanfenden Ausgabe von 
43 730 46 = 874 4 60 J, rnd 900 „ 
erforderlich 1400 „ 
Die restlihen. 2000 4% 
sind in den Voranschlag unter Rechnungsabteilung I § 1 einzustellen. 
II. 
m. Gemäß des am 10. Januar 1878 durch Beschluß des Bürgerausschusses gutgeheißenen 
und am 20. Januar 1878 Nr. 1 478 amtlich genehmigten Tilgungsplanes sind all- 
jährlich abzutragen: 
an den Gemeindeschulleenn .. .. . . . ... 500 
an dem Grundstocksguthaben — solange die Schuldentilgung dauert — „ 
2c. 2c. 
b. Im Jahre 1910 sollten nach der Aufnahme in den Gemeindevoranschlag an den 
Gemeindeschulden abgetragen werdeen 500 4% 
bezahlt wurden am 11. November 1910 blls 300 „ 
so daß als Nachholung versäumter Schuidentilung im Jahre 1911 ab- 
zutragen sindd. .. 200 4+ 
IC. Ferner sind im Jahre 1910 solgende Grundstocksgelder eingegangen: 
Liegenschaftskaufschillinge.... .. . . . .. 300 b 
Einkaufsgeent 100 „ 
100 40 
Verwendet wurden hiervon zur Zahlung eines Waldkaufschillingstermines 300 „ 
Die weitenn. 100 4° 
sind unter dem Kassenvorrat enthalten und dem Grundstock zu ersetzen, deshalb in 
den Voranschlag einzustellen.
	        
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