Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

II. 29 
III. 
Von den Bürgernutzungen ist nach der unterm 19. Dezember 1909 Nr. 12300 amtlich 
genehmigten Berechnung von der Entrichtung einer Auflage befreit der Wertanschlag von 
  
  
  
  
  
18 Ar Ackerfeld mit 14 A — H 
4 Ster Holz mit 16 „ „ 
zusammen 30 6 9 
1. 2. 4 1. 5. 6. 
Bürzernuten nach lassen. . 55 Auflagepflichtiger Wert s Höchstbetrag der Auflage 
,« . anschlag de 
Zahl der Berechtigten. einzelnen von einem von sämt. für ein für sämt— 
Art, Umfang und Auschlag. Loses. Los. lichen Losenos. liche Lose. 
. »Es F % 4. Al v ll 
I. Klasse. 
100 Berechtigte. 
36 a Ackerfeld . 28Jä 
8 Ster Holz . 32 „ 
30 Reiswellen · 5»65 35 3500 50 1750 
II. Klasse. 
60 Berechtigte. 
8 Ster Holz 32 4° 
108 Reiswellen 18 „0 20 1200 600 
1700 2350 
IV. 
Die umlagepflichtigen Steuerwerte und Einkommensteuersätze sind in der angeschlossenen, 
von dem Steuerkommissär gefertigten Darstellung — Beilage Nr. 1 — ersichtlich. 
(Hier sind auch etwaige Festsetzungen auf Grund des § 107 Absatz 2 der Gemeinde- 
ordnung zu vermerken.) 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1911. 5
	        
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