Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

.r Weil. . 
  
Stamm-Abschnitt 
Behörde, 
  
Elbgangs-UMleisung 
Abgangsweisung für die 
Aberneij aleschein 
Gerichtskasse 
— mit Gefällrolle 
  
Gefällrolle .·- .. .. 
Im Monat Is. ist mit Überweisungsschein . 
V. 
O.3 — der Betrag von ¼ zur Erbebung von 
  
O 
* 
  
vom Monat 
überwiesen worden. Hiervon soll der Betrag von .AM. 7 
(Mark in Worten) Marl Pf., 
» weil 
In Abgang gewiesener 
Betrag 
M “ unerboben bleiben oder, wenn bereits bezahlt, portofrei erstattet werden. 
, den ten 191 
Abgangsweisung erteilt 
am 
  
. o iin die Abgangsweinung von einem Richler, Staais- 
Aemerkunn. Uberneint der Aetrag, der in Abgana zu nehmen oder #mndner atten ist, 
Abgangsweisung der 
amwal oder Notar oder von zwei nostenbeamten zu unter eichnen, bei gering###ren Velrzen gemiht die Unter #bri# 
Grundbuchämter hat steis der Grunduchbeamte in unterzeichnen. 
  
eines Hostenteamten. 
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ter 12. 
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