4.
XLVII. 525
in 8 23 zu Absatz 3:
„für Motorschiffe bis zu 20 PS. 40 M,
für Motorschiffe über 20 PS. 50 M.“
Anderungen
der Anweisung für die Schiffsuntersuchungs-Kommissionen hinsichtlich der den Rhein oberhalb
Duisburg befahrenden Rheinschiffe von 15 Tonnen (300 Zentner) oder mehr Tragfähigkeit.
Die Anweisung für die Untersuchungs-Kommissionen hinsichtlich der Fest-
setzung der Bemannung erhält:
1.
D“n
S
unter a Ziffer 2 folgende Fassung:
„Als Regel sind für Schiffe ohne eigene Triebkraft die nachstehend verzeichneten
Mannschaften — außer dem Schiffsführer — als erforderlich zu erachten:
a. für Schiffe von 15 t bis zu 500 #Tragfähigkeit 1 Matrose,
für Schiffe unter 50 t Tragfähigkeit für die
Rheinstrecke oberhalb Worms 1 Matrose und 1 Schiffsjunge,
b. für Schiffe über 500 t Tragfähigkeit bis 750 t Tragfähigkeit 1 Matrose u. 1 Schiffsjunge,
„ „ „ 750t „ „1000t » 2 Matrosen,
„ „ „ 1000t „ „ 1500 „ 2 „ u.. 1 Schiffsjunge,
„ „ „1500. » 2500t » 3,,
»»»25()()t » 3000t » 3»»1 »
3000t » 4
Von dieser Regel darf nur unter besonderen nachfolgend näher bezeichneten
Verhältnissen abgewichen werden.“
. unter b Ziffer 6 letzter Absatz folgende Fassung:
„Vorstehende Bestimmungen finden auch auf Güter= und Personendampfer Anwendung.“
Unter b Ziffer 7 folgende Fassung:
„Eine Verstärkung des Maschinenpersonals (Maschinisten und Heizer) darf
in Betracht kommen bei Dampfern, welche durch Vermehrung der Dampfapparate
mehr Aufsicht und Bedienung erfordern.
Eine Verminderung der Bemannung an Maschinisten und Heizern darf in
Betracht kommen bei Dampfern, welche nach Maßgabe des Attestes nur für kurze
Lokalfahrten bestimmt sind und auf welchen dem Maschinisten Zeit bleibt, den Kessel
ordnungsgemäß mitzuversehen, ferner — jedoch unbeschadet des geordneten Schicht-
wechsels — bei Dampfern, deren besondere Bauart oder Einrichtung, insbesondere
hinsichtlich der Kessel, der Maschine oder der Heizvorkehrungen eine erleichterte
Bedienung ermöglicht. Bei Raddampfern von über 320 qm Heizfläche darf jedoch
die Zahl der Heizer keinesfalls weiter als auf fünf herabgemindert werden.