Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

XLVIII. 529 
II. Unterscheidungsmerkmale. 
A. Einwochenmarken. 
3. Die Marken für eine Woche sind in Form eines Rechtecks auf weißem Papier, und 
zwar die Marken 
der Lohnklasse in rotem Drucke, 
der Lohnklasse II in blauem Drucke, 
der Lohnklasse III in grünem Drucke, 
der Lohnklasse IV in rotbraunem Drucke, 
der Lohnklasse V in gelbem Drucke 
herzustellen. 
4. Ihre Breite beträgt einschließlich des gezähnten weißen Randes 23, mm, ihre 
Höhe 14 mm. 
5. Die Marken sind in zwei Hauptfelder eingeteilt. Das obere nimmt etwa drei Viertel 
der Markenhöhe ein. In der Mitte befindet sich der Reichsadler, an der linken Seite die 
Wertbezeichnung in arabischen Ziffern und an der rechten Seite die Lohnklasse in einer 
römischen Ziffer. Beide Bezeichnungen sind durch dunkle Schrift auf guillochiertem (d. h. mit 
Linienverzierungen versehenem) Untergrunde dargestellt. Darunter befindet sich das zweite 
Feld, in welchem der Name der Versicherungsanstalt in lateinischen Buchstaben mit schwarzer 
Farbe eingedruckt ist. 
6. Im übrigen sind Form und Zeichnung der Beitragsmarken für eine Woche aus der 
nachstehenden Abbildung, in der auch der Name der ausgebenden Versicherungsanstalt probe- 
weise dargestellt ist, ersichtlich: 
— 
  
B#. Zweiwochenmarken. 
7. Die Beitragsmarken für zwei Wochen sind in Form eines Rechtecks auf weißem Papier 
in den Abmessungen der Marken für eine Woche anzufertigen. 
8. Die Marken bestehen aus drei Querfeldern. 
Das obere enthält die Bezeichnung der Versicherungsanstalt mit lateinischen Buchstaben 
in schwarzem Drucke. 
Das zweite Feld besteht aus einem dreiteiligen Raume, in dessen Mitte der Reichsadler 
über die Hälfte der Markenbreite einnimmt; der Adler ist bei allen Lohnklassen in violetter 
Farbe zu drucken. Der linke Seitenteil enthält die Wertziffer und der rechte die Lohnklassen- 
bezeichnung auf dunkel guillochiertem Untergrund in heller Schrift. 
Das dritte Feld wird durch einen schmalen dunklen Streifen gebildet, aus dem in hellen 
großen Buchstaben die Inschrift WIeI WOCIIEN hervortritt.
	        
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