Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

  
  
40 II. 
i 
Entzifferungen und Berechnungen zu vorseitiger Darstellung. 
— 
B. Die Steuerwerte des Betriebsvermögens betragen nach dem Vermögens- 
steuerkataster im ganzen..w . . ... 1 392 000 1% 
Es gehen 
a. ab: 
I. umlagefreie Steuerwerte (§ 100 der Gemeindeordnung): 
1. Gemeinde (Elektrizitätswerk)· 10 000 #(4 
2. 
10 000 
II. andern Gemarkungen überwiesene Steuerwerte (88 96 Absatzz, 
101 der Gemeindeordnugg . .. 50 000 „ 
ab. 60 000 „ 
Rest 1332 000 dl 
b. zu: « 
aus andern Gemarkungen überwiesene Steuerwerte (88 96 Absatz 3, 101 
der Gemeindeordnngg ... ... 120000, 
Umlagepflichtige Summe . . 1452 WR 
Unter b sind Steuerwerte oder Anteile an solchen im Betrage von mindestens 75000 áé!“ 
.. in der Gemeinde umlagepflichtiger zur Einkommensteuer veranlagt 
Name des Umlagepflichtigen Steuerwert des Betriebsvermögens in der Gemeinde 
1. N. N, Fabrikant, 100 000 4% 
2. 
3. 
C.] Die Steuerwerte des Kapitalvermögens betragen nach dem Vermögenssteuerkataster 459 000 % 
davon gehen ab: 
umlagefreie Steuerwerte (§ 100 der Gemeindeordnung): 
s evangelischePfakrei·...................... 6000» 
UmlagepflichligeSumme..453000,«. 
l).DieEinkommensteuersätzebetragennachdemKatasterderVermögens-und 
Einkommensteuer.......................·. 7610.,«-, 
Es gehen 
I. ab: 
a. Steuersätze von umlagefreien Einkommen (5100 der Gemeindeordnung)s: 
M. in Bse.. .. 21./% 
  
  
  
  
21 1 
Übertrag21 44 7610 4# 
 
	        
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