Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

  
  
  
  
  
  
  
II. 57 
Muster VI. 
Gemeinde 
Jorderungszettel 
über 
Gemeindeumlage für das Jahr 1911. 
Peter Fuchs von hier 
schuldet: 
Umlagefuß 
" O.-. « **2 Sienerwert (zu 1, 2 u. 3 Schuldig= 
uldes Bezeichnung der Schuldigkeit. und Ein- sön 100 A, νν. 
umsage: kommen= zu 4 von keit. 
registers steuersaz.5 0. 
f - 
· ,«"s 8 . 9 
Umlage vom 
50Stenerwert des Liegenschaftsvermögens 30 000 21 75 60 
2. » »Betriebsvermögens........ 6000 21 12 60 
3. » „Kapitalvermögens 10 000 10,5 10 50 
4. Einkommensteuersatz: 
· -1.vomDiensteinkommenderöfsentlichenDiencr2c.. — — — — 
b. von sonstigen Einkommensquellen 17 33,6 5 71 
(Für je 1 Pfennig Umlage von 100 Mark ! 
Steuerwert des Liegenschaftsvermögens sind 1,6 
Pfennig Umlage von 1 Mark Einkommensteuersatz v 
zu entrichten.) " 
Summelll 104 41 
I 
  
Die angegebenen Steuerwerte und Einkommensteuersätze, wie die bezeichnete Schuldigkeit stimmen mit 
dem Umlageregister überein, was mit dem Anfügen beurkundet wird, daß dem Umlagepflichtigen die 
Einsicht des ihn betreffenden Inhalts des Umlageregisters gestattet ist. 
Von der Schuldigkeit ist ein Viertel sofort fällig und innerhalb 14 Tagen, von dem Tag der Zu- 
stellung dieses Forderungszettels an gerechnet, zu entrichten; je ein weiteres Viertel wird auf 1. Juni, 
1. September und 1. November fällig. 
den 1. März 1911. 
Der Gemeinderechner: 
IJ. Maier.
	        
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