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XVI.
k. zur Erhebung der Abgabe nach Tarifnummer 3 A von Aktiengesellschaften und
Kommanditgesellschaften auf Aktien, die keine Gewinnanteilscheine ausgeben
E 10 StWG.):
sämtliche Hauptsteuerämter und das Finanzamt Bruchsal.
Zur Erhebung der Abgabe von Kauf= und sonstigen Anschaffungsgeschäften:
Verkauf von Reichsstempelmarken der Tarifnummer 4 und von ungestempelten
Vordrucken zu Schlußnoten:
die Hauptsteuerämter Baden, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz,
Lahr, Lörrach, Mannheim, Pforzheim, Säckingen, die Finanzämter Bruchsal
und Tauberbischofsheim sowie das Zollamt Waldshut, die Nebenzollämter im
Innern und die Untersteuerämter;
Verkauf von gestempelten Vordrucken zu Schlußnoten: das Untersteueramt
Wertheim.
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il.
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3. Zur Erhebung der Abgabe von Lotterielosen sowie von Ausweisen über Spiel-
einlagen (Tarifnummer 5):
das Hauptsteueramt Freiburg für seinen Bezirk sowie für den der Haupt-
steuerämter Lahr und Lörrach und den Teil des Bezirks des Hauptzollamts
Basel, der innerhalb der Zollgrenze liegt;
das Hauptsteneramt Karlsruhe für seinen Bezirk und den des Finanzamts
Bruchsal und der Hauptsteuerämter Pforzheim und Baden, soweit nicht das
Hauptsteueramt Baden zuständig ist;
das Hauptsteueramt Konstanz für seinen Bezirk und den der Hauptsteuer-
ämter Säckingen, Stühlingen und Singen:
das Hauptsteueramt Mannheim für seinen Bezirk, für die Amtsbezirke
Mannheim und Schwetzingen und für den Bezirk des Hauptsteueramts Heidelberg.
Das Hauptsteueramt Baden ist ermächtigt, zur Erhebung der Abgabe für
die in seinem Bezirke genehmigten Totalisator-Unternehmungen, ferner zur Er-
hebung der Abgabe für die bei den Pferderennen in seinem Bezirke stattfindenden
Ausspielungen, sofern von der Abstempelung der Lose Umgang genommen
werden kann.
. Zur Erhebung der Abgabe von Frachturkunden (Tarifnummer 6):
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Verkauf von Stempelmarken:
die Hauptsteuerämter Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Lahr,
Mannheim, Singen, das Zollamt Kehl, die Untersteuerämter Weinheim
und Wertheim;
b. Abstempelung von Vordrucken zu Schiffsfrachturkunden:
das Hauptzollamt Mannheim.
Zur Erhebung der Abgabe von Personenfahrkarten (Tarifnummer 7):
u. gegen Abstempelung:
die Hauptsteuerämter Freiburg, Karlsruhe, Konstanz und Mannheim;
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