3. Abschnitt.
Die Hygiene der Hausaufgaben.
I.
Rückblick.
Wir haben in dem vorigen Abschnitte einige hygienische
Erfordernisse gestreift, die bei der Anfertigung der Hausarbeiten
unter allen Umständen zur Anwendung kommen
müssen. Es war dies in erster Linie die Notwendigkeit, daß
nichts aufgegeben werde, was nicht in der Schule gründlich
durchgearbeitet und vorbereitet wurde, daß die Hausaufgabe
also gleichsam aus dem Unterricht herauswachse und sich
ihm eng anschließe. Wir haben ferner gesehen, daß die
Hausaufgaben auf das Minimum beschränkt werden müssen,
das eben notwendig ist, um die für den Unterricht notwendige
Ergänzung zu schaffen, daß sie aber in keiner Weise
als Ersatz der Schularbeit aufzufassen seien. Weiter waren
wir dann zur Ansicht gelangt, daß behufs der Einschränkung
der Hausarbeit es sich empfehle, für die unteren und mittleren
Klassen wenigstens einerseits die sprachlich-historischen
und andererseits die mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fächer möglichst in eine Hand zu legen (Klassenlehrersystem).
I.
Möglichkeit der Freiluftbewegung und Nachmittagsunterricht.
Die Hygiene begnügt sich mit den eben ausgesprochenen
Forderungen indessen noch nicht, sie verlangt, daß neben
der Schularbeit auch noch genügende Zeit zur Freiluftbewegung
bleibe. Bei uns in Hessen, wo in verschiedenen Städten