Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

130 XVIII. 
  
Aulage 2. 
(Viertelbogen). 
Gemeinde . . . . . . . . . . . 
*i 
Forderungszettel 
über 
die Beiträge zur Deckung der Viehseuchen-Entschädigungen 
für das Jahr 
Herr 
schuldet 
. OZ 
des Heb- Bezeichnung der Schuldigkeit Betrag 
registers 
x 9% * 
  
  
Umlage nach §§ 9 und 10 des Viehseuchen-Entschädigungsgesetzes 
für .. Tiere des Pferdegeschlechttts . 
„ Stück Rindreeee . . ...p 
zusahzhe... . .. 
Beiträge der Pferdebesitzer für die Rückversicherung nach § 11 
des Gesetzes 
für Pflferde mi . . Versicherungsanschlag 
  
  
  
Diese Beträge sind binnen 8 Tagen an die unterzeichnete Steuereinnehmerei zu bezahlen. 
Die Übereinstimmung mit den Hebregistern bescheinigt: 
den ten 19 
Großh. Steuereinnehmerei. 
Siehe Rückseite! 
 
	        
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