Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

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Bei Verdacht der Eutertuberkulose sind das Eutergewebe nach vorherigem Ausmelken und 
die Euterlymphdrüsen sorgfältig abzutasten?. 
Bei Verdacht der Gebärmutter= und der Darmtuberkulose ist zur Feststellung etwaiger 
Veränderungen der Gebärmutter, der Eileiter, inneren Darmbein= und Gekrösdrüsen stets eine 
Untersuchung vom Mastdarm aus vorzunehmen. Diese Untersuchung empfiehlt sich auch bei 
Tieren, die wegen Verdachts der Lungentuberkulose untersucht werden, zur Ermittlung einer 
tuberkulösen Erkrankung der Hinterleibsorgane, die das Vorhandensein der Lungentuberkulose 
in hohem Grade wahrscheinlich machen kann (vergleiche 1 Nr. 2 unter 5#). 
Handelt es sich um die Untersuchung ansteckungsverdächtiger Tiere in einem Bestand 
(§ 301), so sind diejenigen Tiere besonders genau zu untersuchen, bei denen nach den vor- 
liegenden Angaben verdächtige Krankheitserscheinungen — wie häufiger freiwilliger Husten, 
Rückgang in der Ernährung, wiederholtes Aufblähen, Atembeschwerden im Stande der Ruhe 
oder bei der Arbeit, Knoten im Enter, Umrindern, unregelmäßiges Rindern, Ausfluß aus 
der Scheide, Vorhandensein von Krusten und Borken an dem der Scham zugekehrten Teile 
der Schwanzfläche — bestehen, sowie diejenigen Tiere, die neben seuchenkranken und der Seuche 
verdächtigen längere Zeit gestanden haben. 
III. 
Bakteriologische Untersuchung. 
Für die zur Feststellung der Tuberkulose erforderlichen bakteriologischen Untersuchungen 
von Ausscheidungen tuberkuloseverdächtiger Tiere (§ 300 Abs 3) gelten folgende Grundsätze: 
1. Entnahme der Proben. 
Die Proben sind so zu entnehmen, daß eine Verunreinigung von außen ausgeschlossen ist. 
Jnsbesondere müssen Instrumente, die zur Probenentnahme verwendet werden, desgleichen Gefäße, 
in denen die Proben zu einer Untersuchungsstelle gesandt werden, vor jedem Gebrauche sorgfältig 
gereinigt und durch strömenden Dampf, kochendes Wasser oder über der Flamme sterilisiert 
werden. Es hat sich auch der die Proben Entnehmende vor jeder Probenentnahme die Hände 
mit warmem Wasser und Seife zu waschen, mit einem geeigneten Desinfektionsmittel nachzu- 
spülen und hierauf zu trocknen. 
Bei Verdacht der Lungentuberkulose ist als Probe zur bakteriologischen Untersuchung 
Material zu entnehmen, das nach einem Hustenstoß aus der Lunge ausgeworfen wird. (Ent- 
nahme aus der Rachenhöhle mit einem Rachenlöffel oder mit der eingeführten Hand oder 
Entnahme auf andere geeignete Weise.) 
Bei Verdacht der Eutertuberkulose wird eine Milchprobe in der Menge von etwa 
100 cm entnommen, nachdem das Euter mit warmem Wasser und Seife abgewaschen und 
1, Um die Euterlymphdrüsen in ausreichender Weise abtasten zu können, ist es zunächst erforderlich, die Haut an der 
der Innenfläche des Schenkels zugekehrten Euterfläche mit den Spitzen des Zeige-., Mittel= und Ringfingers bis zur Schenkel- 
enlerfalte in die Höhe zu schieben. 
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