Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

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mikroskopische Befund in den gefärbten Ausstrichpräparaten negativ ist, desgleichen, wenn der 
mikroskopische Befund irgendeinen Zweifel läßt, ob etwa in den Präparaten vorhandene tuberkel- 
bazillenähnliche Stäbchen Tuberkelbazillen sind oder nicht. 
b. Verimpfung von Material auf Versuchstiere. 
Lungenauswurf und Ausflußmaterial aus der Gebärmuntter können un- 
mittelbar, ohne weitere Vorbereitung, zur Verimpfung auf Versuchstiere (Meerschweinchen) 
verwendet werden. Es empfiehlt sich, falls wenig Material zur Verfügung steht, dieses mit 
sterilisierter physiologischer Kochsalzlösung so zu verdünnen, daß auf jedes Versuchstier mindestens 
2 cem Impfmaterial entfallen. 
Milch ist vor der Verimpfung auszuschleudern, und zwar sind für je ein Versuchstier 
mindestens 20 cem Milch zu verwenden, die in einer Zentrifuge mit etwa 3.000 Umdrehungen 
in der Minute mindestens ¼ Stunde, in einer Zentrifuge mit etwa 1 500 Umdrehungen in 
der Minute mindestens ' Stunde lang auszuschleudern sind. Der hierbei sich abscheidende 
Rahm und Bodensatz sind nach Abgießen der Magermilch zu mischen und als Impfmaterial 
zu verwenden. Stehen zur Impfung für ein Meerschweinchen 80 cem Milch oder mehr zur 
Verfügung, so kann von der Verimpfung der Rahmschicht Abstand genommen werden. 
Kot ist vor der Verimpfung zur Abtötung von Begleitbakterien, die Meerschweinchen 
rasch töten können, mit Antiformin zu behandeln. Etwa 30 g des zu untersuchenden Kotes 
werden mit 15 cem Antiformin und 55 comm destilliertem Wasser vermischt, die Mischung 
wird 2 bis 3 Stunden stehen gelassen und während dieser Zeit öfters umgeschüttelt. Nach 2 
bis 3 stündigem Stehen wird die Mischung ¼ () Stunde lang zentrifugiert und sodann die 
hierbei in den Zentrifugenröhrchen von dem Bodensatze sich abscheidende Flüssigkeit abgegossen. 
Ist dies geschehen, so wird der Bodensatz mit 10 cem destilliertem Wasser aufgeschwemmt, 
durch sterilisierte (ausgekochte) Gaze oder grobe Leinwand geseiht und je die Hälfte der durch- 
geseihten Flüssigkeit an Meerschweinchen verimpft. 
Die vorgängige Behandlung mit Antiformin kann auch bei Lungenauswurf und Ausfluß- 
material aus der Gebärmutter angewandt werden, wenn sich zeigen sollte, daß nach Verimpfung 
dieses Materials, häufiger vorzeitige Todesfälle bei den Impftieren eintreten. Bei Lungen- 
auswurf und Ausflußmaterial aus der Gebärmutter ist jedoch das Antiformin in etwa 
5 prozentiger Mischung zu verwenden. 
Zu jedem Tierversuche sind mindestens 2 Meerschweinchen zu verwenden. Die Verimpfung 
des Impfmaterials hat in der Regel in die Muskulatur der inneren und hinteren Fläche eines 
Hinterschenkels zu erfolgen. 
Die geimpften Meerschweinchen können zum Zwecke der Feststellung des Impfergebnisses 
getötet werden, sobald die der Impfstelle benachbarten Lymphknoten als harte, schmerzlose, von 
der Umgebung scharf abgegrenzte Knoten von Kleinerbsengröße und darüber hervortreten. Dies 
kann schon am 10. Tage nach der Impfung der Fall sein. Treten die Lymphdrüsenveränderungen 
nicht auf, dann sind die Versuchstiere frühestens 6 Wochen nach Vornahme der Impfung 
zu töten.
	        
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