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(5) In jeder Höhle ist der ungewöhnliche Inhalt (Gas, fremde Körper, Gerinnsel oder
Flüssigkeit), in der Bauchhöhle auch der Inhalt des Magens und Darmes zu ermitteln; die
Menge der in einer Höhle etwa vorhandenen Flüssigkeit ist nach Maß oder Gewicht zu bestimmen.
Ferner sind die Lage der in den Höhlen gelegenen Organe und die Farbe und Beschaffenheit
der vorliegenden Teile anzugeben. Schließlich ist jedes Organ äußerlich und innerlich zu prüfen.
2. Offnung der Bauchhöhle.
11.
(1) Die Vorhaut und der Penis oder das Euter sind zurückzulegen, indem ihre Aufhänge-
bänder durchschnitten werden. Dann ist die Bauchhöhle durch einen Längs= und Querschnitt
zu öffnen. Der Lengsschnitt erstreckt sich vom Schaufelknorpel bis zur Schambeinfuge, der
Querschnitt vom hinteren Rande der letzten Rippe der einen Seite bis zum hinteren Rande
der letzten Rippe der anderen Seite. Bei der Anlegung des Längsschnitts ist jede Verletzung
der dicht an der Bauchwand gelegenen Organe zu vermeiden. Es ist deshalb zuerst nur ein
ganz kleiner Einschnitt hinter dem Schaufelknorpel in das Bauchfell zu machen und beim
Einschneiden darauf zu achten, ob Gas oder Flüssigkeit austritt. Durch den Einschnitt wird
zuerst der Zeigefinger und sodann der Mittelfinger der linken Hand in die Bauchhöhle eingeführt
und die Bauchdecke von den Eingeweiden der Bauchhöhle abgehoben und zwischen beiden Fingern
der Schnitt durch die Bauchwand in der Richtung der Mittellinie und links vom Nabel bis
zur Schambeinfuge fortgesetzt. Dann ist der Querschnitt zu machen, der am hinteren Rande
der letzten Rippen verläuft und an dem außenseitigen Rande der großen Lendenmuskeln endet.
(2) Nach dieser breiten Offnung der Bauchhöhle werden die allgemeinen Verhältnisse der
Bauchhöhle bestimmt, zu denen ein etwa vorhandener ungewöhnlicher Inhalt, die Lage und
Farbe sowie das sonstige Aussehen der vorliegenden Teile und der Stand des Zwerchfells gehören.
(3) Wenn die tödliche Krankheit an den Organen der Bauchhöhle zu suchen ist, empfiehlt
es sich, an die Offnung der Bauchhöhle ihre Untersuchung (8 13) sofort anzuschließen. In
der Regel aber ist nach Offnung der Bauchhöhle und Feststellung ihrer allgemeinen Verhältnisse
die Untersuchung der Brusthöhle vorzunehmen und hierauf erst die weitere Prüfung der Bauch-
höhle auszuführen.
3. Offnung und Untersuchung der Brusthöhle.
8 12.
(1) Zunächst werden die Weichteile vom Brustkorb abgelöst und untersucht. Wenn Ver-
#nnderungen angetroffen werden, sind Schnitte durch die Brustwände zu legen.
(2) Sodann werden die beiden Brustwände mit dem Messer oder mit einer Säge durch-
trennt. Die Trennungslinien verlaufen auf jeder Seite von vorn nach hinten und liegen bei
größeren Tieren etwa 10 cm über den Ansatzstellen der Rippenknorpel an die Rippen, bei
kleineren Tieren an diesen Ansatzstellen.