Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

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(5) In jeder Höhle ist der ungewöhnliche Inhalt (Gas, fremde Körper, Gerinnsel oder 
Flüssigkeit), in der Bauchhöhle auch der Inhalt des Magens und Darmes zu ermitteln; die 
Menge der in einer Höhle etwa vorhandenen Flüssigkeit ist nach Maß oder Gewicht zu bestimmen. 
Ferner sind die Lage der in den Höhlen gelegenen Organe und die Farbe und Beschaffenheit 
der vorliegenden Teile anzugeben. Schließlich ist jedes Organ äußerlich und innerlich zu prüfen. 
2. Offnung der Bauchhöhle. 
11. 
(1) Die Vorhaut und der Penis oder das Euter sind zurückzulegen, indem ihre Aufhänge- 
bänder durchschnitten werden. Dann ist die Bauchhöhle durch einen Längs= und Querschnitt 
zu öffnen. Der Lengsschnitt erstreckt sich vom Schaufelknorpel bis zur Schambeinfuge, der 
Querschnitt vom hinteren Rande der letzten Rippe der einen Seite bis zum hinteren Rande 
der letzten Rippe der anderen Seite. Bei der Anlegung des Längsschnitts ist jede Verletzung 
der dicht an der Bauchwand gelegenen Organe zu vermeiden. Es ist deshalb zuerst nur ein 
ganz kleiner Einschnitt hinter dem Schaufelknorpel in das Bauchfell zu machen und beim 
Einschneiden darauf zu achten, ob Gas oder Flüssigkeit austritt. Durch den Einschnitt wird 
zuerst der Zeigefinger und sodann der Mittelfinger der linken Hand in die Bauchhöhle eingeführt 
und die Bauchdecke von den Eingeweiden der Bauchhöhle abgehoben und zwischen beiden Fingern 
der Schnitt durch die Bauchwand in der Richtung der Mittellinie und links vom Nabel bis 
zur Schambeinfuge fortgesetzt. Dann ist der Querschnitt zu machen, der am hinteren Rande 
der letzten Rippen verläuft und an dem außenseitigen Rande der großen Lendenmuskeln endet. 
(2) Nach dieser breiten Offnung der Bauchhöhle werden die allgemeinen Verhältnisse der 
Bauchhöhle bestimmt, zu denen ein etwa vorhandener ungewöhnlicher Inhalt, die Lage und 
Farbe sowie das sonstige Aussehen der vorliegenden Teile und der Stand des Zwerchfells gehören. 
(3) Wenn die tödliche Krankheit an den Organen der Bauchhöhle zu suchen ist, empfiehlt 
es sich, an die Offnung der Bauchhöhle ihre Untersuchung (8 13) sofort anzuschließen. In 
der Regel aber ist nach Offnung der Bauchhöhle und Feststellung ihrer allgemeinen Verhältnisse 
die Untersuchung der Brusthöhle vorzunehmen und hierauf erst die weitere Prüfung der Bauch- 
höhle auszuführen. 
3. Offnung und Untersuchung der Brusthöhle. 
8 12. 
(1) Zunächst werden die Weichteile vom Brustkorb abgelöst und untersucht. Wenn Ver- 
#nnderungen angetroffen werden, sind Schnitte durch die Brustwände zu legen. 
(2) Sodann werden die beiden Brustwände mit dem Messer oder mit einer Säge durch- 
trennt. Die Trennungslinien verlaufen auf jeder Seite von vorn nach hinten und liegen bei 
größeren Tieren etwa 10 cm über den Ansatzstellen der Rippenknorpel an die Rippen, bei 
kleineren Tieren an diesen Ansatzstellen.
	        
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