Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

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hirns, die gestreiften Körper und die Sehhügel. Man spaltet durch einen senkrechten Schnitt 
die Vierhügel und das Kleinhirn bis in die Sylvische Wasserleitung und die vierte Hirn- 
kammer und durchschneidet die Brücke und das verlängerte Mark. An allen Teilen sind 
Farbe, Füllung der Gefäße und Festigkeit zu bestimmen. Am Schlusse untersucht man die 
harte Hirnhaut am Schädelgrunde, die Blutleiter und nach Entfernung der harten Hirnhant 
die Knochen an den Seiten und am Grunde der Schädelhöhle. 
7. Offnung und Untersuchung der Nasenhöhle nebst Nebenhöhlen und Maulhöhle. 
8 16. 
(1) Zunächst sind die Weichteile, die an den Seiten des Kopfes liegen, und die Speichel- 
drüsen zu untersuchen. Darauf wird der Unterkiefer vom Oberkiefer abgetrennt und dabei 
die Beschaffenheit der Backen bestimmt. Weiter wird das Verhalten der Zähne, des Zahn- 
fleisches, des harten und weichen Gaumens ermittelt. Darauf wird der Oberkiefer im Pfeil- 
durchmesser dicht neben der Nasenscheidewand durchsägt und die Nasenscheidewand heraus- 
geschnitten. Ferner wird der Inhalt der Nasenhöhle und die Beschaffenheit der Schleimhaut 
untersucht. Nächstdem werden Stirn= und Oberkieferhöhlen geöffnet und ihr Inhalt und ihre 
Beschaffenheit bestimmt. Endlich folgt die genaue Untersuchung der übrigen Kopfknochen 
(vgl. 8 15). 
(2) Ist die Untersuchung eines Auges vorzunehmen, so wird es aus der Augenhöhle im 
ganzen entfernt und durch einen Äquatorialschnitt in zwei Hälften zerlegt. Darauf folgt die 
Untersuchung der einzelnen Teile. 
(3) Zur Untersuchung des mittleren und inneren Ohres ist ein senkrechter Sägeschnitt 
durch die Paukenhöhle zu legen, der den inneren mit dem äußeren Gehörgang verbindet. 
8. Untersuchung der Gliedmaßen. 
817. 
Nachdem die Haut abgezogen worden ist, erfolgt die Untersuchung der Gliedmaßen im 
allgemeinen im Anschluß an die anatomische Einrichtung der Teile und an etwa vorhandene, 
im einzelnen Falle sich schon von außen kennzeichnende Veränderungen. Insbesondere ist das Ver- 
halten der großen Blutgefäße, die unter Umständen ihrem ganzen Verlaufe nach freigelegt 
und geöffnet werden müssen, der großen Lymphgefäße mit den sich anschließenden Lymphknoten, 
die stets durch Einschneiden genau untersucht werden müssen, zu berücksichtigen. Hieraus ergibt 
sich, daß die zur Untersuchung der Weichteile der Gliedmaßen vorzunehmenden Schnitte möglichst 
in einer dem Verlaufe der Blut= und Lymphgefäßstämme entsprechenden Richtung geführt 
werden müssen, und daß die Untersuchung der Gelenke, deren zweckmäßigste Offnung meist durch 
Querschnitte zu vollziehen ist, gewöhnlich zuletzt erfolgen muß. Schließlich sind in Fällen, in 
denen Veränderungen an den inneren Abschnitten der Knochen erwartet werden können, nach 
genauer Besichtigung der äußeren Knochenweichteile (Beinhaut, Bandapparate) die Knochen 
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