Nr. XXVII. 205
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt
für das Großherzogtum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Mittwoch den 12. Juni 1912.
Inhalt.
Bekanntmachungen: des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des
Auswärtigen: die Herstellung von Eisenbahnverbindungen von Weisenbach über Schönmünzach nach Klosterreichenbach
und von Bretten über Kninlingen und Derdingen nach Kürnbach betreffend; des Ministeriums des Jnnern: das
Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn betreffend; die Einfuhr von Tieren aus der
Schweiz betreffend.
Bekanntmachung.
(Vom 4. Juni 1912.)
Die Herstellung von Eisenbahnverbindungen von Weisenbach über Schönmünzach nach Klosterreichenbach
und von Bretten über Knittlingen und Derdingen nach Kürnbach betreffend.
Nachdem der zwischen Bevollmächtigten der Großherzoglichen und der Königlich Württem-
bergischen Regierung am 12. Dezember 1908 zu Stuttgart wegen der Herstellung von Eisen-
bahnverbindungen von Weisenbach über Schönmünzach nach Klosterreichenbach und von Bretten
über Knittlingen und Derdingen nach Kürnbach abgeschlossene Staatsvertrag nebst Schluß-
protokoll vom gleichen Tage und Nachtragsübereinkommen vom 15. Dezember 1910 beiderseits
ratifiziert und der Austausch der Ratifikationsurkunden bewirkt worden ist, wird in Folge
Allerhöchster Ermächtigung dieser Vertrag nebst Schlußprotokoll und Nachtragsübereinkommen
nachstehend mit dem Anfügen verkündet, daß diese Vereinbarungen, soweit erforderlich, die
Zustimmung beider Kammern der Landstände erhalten haben.
Karlsruhe, den 4. Juni 1912.
Ministerium des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen.
von Dusch.
6h Dr. Lederle.
Gesetzes= und Verordnungsblatt 5912