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Den Klassen Unter II und Ober II fällt die Aufgabe zu, vor allem für eine
Aussprache von wirklich englischer Fürbung auf fester phonetischer Grundlage zu sorgen, dann
den Schülern ein sinngemäßes, lautreines, scharf artikuliertes Lesen und eine gewisse Fähigkeit
beizubringen, Vorgelesenes und Vorgesprochenes zu verstehen und sich selbst über die im Lese—
stoff enthaltenen Dinge in der fremden Sprache auszudrücken. Das Wesentliche der gesamten
Sprachlehre ist zu behandeln; dabei hat die Etymologie für die feste Grundlage des Wort-
schatzes und für die Rechtschreibung besondere Dienste zu leisten, indem regelmäßig auf die
Wechselbeziehungen der englischen Sprache zur deutschen, französischen und lateinischen Sprache
hingewiesen wird. In der zweiten Hälfte von Ober II beginnt leichtes zusammenhängendes
Prosalesen. Die schriftlichen Ubungen beginnen mit dem Niederschreiben der gelernten Wörter,
dem Aufsuchen bestimmter sprachlicher Erscheinungen, Redewendungen, mannigfachen Um-
bildungen und schreiten weiter zu Umgestaltungen des Lesestoffes; auch Diktate teils im Anschluß
an das Lesebuch, teils in freier Wiedergabe einer mitgeteilten Erzählung können angefertigt
werden.
Die Klassen Unter I und Oberl befestigen die grammatischen Kenntnisse und
pflegen auch Sprechübungen, die in freierer Form zu Gesprächsstoffen überleiten, die nicht im
Lesestoff enthalten sind. Das Lesen dramatischer, hauptsächlich Shakespearischer und epischer,
aber auch lyrischer Dichtungen neben der Prosa vermittelt eine gewisse Kenntnis englischen
Schrifttums älterer und neuerer Zeit. Als Schreibübungen können auch freie Arbeiten an-
gefertigt werden.
Die Unterrichtssprache ist sobald als möglich die englische, nur Dinge der Sprachlehre
und schwierigere Erklärungen der Schriftwerke werden im allgemeinen deutsch behandelt.
§ 7. Geschichte.
a. Lehrziel.
Der Geschichtsunterricht soll das Verständnis für deutsches Wesen und die freudige
Anteilnahme an den Geschicken unseres Volkes wecken. Er soll durch eine übersichtliche Kenntnis
der allgemeinen und eine genauere Kenntnis der deutschen Geschichte Ursachen, Bedeutung und
die inneren Zusammenhänge geschichtlicher Ereignisse und Entwicklungen verstehen lehren.
Er soll endlich die Schüler mit den staatsrechtlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen
Verhältnissen des Deutschen Reiches vertraut machen.
b. Verteilung des Lehrstoffcs.
Unterstufe.
Klasse VI und V: Vergleiche die Lehraufgaben des Deutschen, § 3, b 1, wodurch der
Geschichtsunterricht vorbereitet wird.
Klasse IV.: Die hervorragendsten Erscheinungen auf dem Gebiete der alten und mittel-
alterlichen Geschichte bis etwa zum Jahre 600 mit Einschaltung des für die abendländische
Geschichte Bedeutsamsten aus der Geschichte des Morgenlandes.
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1912 45