Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

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Klasse V. Die Meridiane, die Breitenkreise und die Zonen der Erde. Die zwei 
Bewegungen der Erde, Tageszeiten. Darauf folgt nach einem überblick über Europa und 
seine Staaten die physische und politische Erdkunde des Deutschen Reiches und Badens. 
Klasse IV. Die scheinbare Bewegung der Sonne während des Jahres, Beobachtungen 
der Sonnenhöhe. Die Schiefstellung der Erdachse zu ihrer Bahnebene (Jahreszeiten). Physische 
und politische Erdkunde der Länder Europas. 
Klasse Unter III. Die physischen, völkerkundlichen, politischen und wirtschaftlichen 
Verhältnisse der außereuropäischen Erdteile (mit Betonung der deutschen Kolonien). Aus der 
mathematischen und allgemeinen physischen Erdkunde Klimazonen und einiges aus der Klima- 
kunde (Land= und Seeklima, Passate, Monsune). 
Klasse Ober III. Das WMichtigste aus der astronomischen und physischen Erdkunde 
(Lufthülle, Festland, Meer; — Bewohner). Mitteleuropa, besonders Deutschland in physischer, 
politischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Grundzüge der Geologie von Mitteleuropa, besonders 
Deutschlands. 
Klasse Unter ll. Zusammenfassende Landeskunde von Baden. Lage (Zeit= und Orts- 
bestimmung); Gliederung (Profile); Geologisches, Wetter und Klima; Gewässer (Wasserkräfte); 
Bodenbau; Bevölkerung und Besiedelung; Verkehr. Wirtschaftliche Verhältnisse, insbesondere 
Verbreitung und Bedeutung von Handel, Industrie, Landwirtschaft. 
Bemerkung. Das Zeichnen im erdkundlichen Unterricht beschräukt sich auf die Anfertigung 
von sogenannten Faustskizzen in groben Umrissen und schlichter Form, wobei alles Nebensächliche 
wegbleibt. Gelegentlich sind Entwürfe aus dem Gedächtnis anzufertigen. 
Zusatz: Die Klassen Ober II, Unter I und Ober I haben keine besonderen Lehrstunden 
für Erdkunde; jedoch hat der Unterricht der Geschichte, Geologie und Physik das 
Geographische nach folgenden Gesichtspunkten zu berücksichtigen: 
Der Geschichtsunterricht hat die Pflicht, außer der Entdeckungsgeschichte und der 
Siedelungsgeschichte die wirtschaftlichen und Verkehrsverhältnisse der einzelnen Länder, vor allem 
Deutschlands, aufzuzeigen und ihre Zusammenhänge unter sich, ihre Abhängigkeit von geo- 
graphischen Verhältnissen, sowie die verschiedenen Wirtschafts= und Kulturstufen und ihre Ent- 
wicklung klar zu legen Ferner wird er zu behandeln haben die Zusammensetzung des Menschheits- 
körpers nach Rasse und Religion, seine Entwicklung und die Völkerbewegungen aus Anlaß von 
politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen. 
Dem Unterricht in der Geologie fällt die Aufgabe zu, unter ständiger Auf- 
frischung der Einzelheiten der physischen Länderkunde, die Geschichte der Erdrinde und ihrer 
Oberfläche verstehen zu lehren. Er wird ferner die natürlichen Bedingungen für die heutige 
Wirtschaft, die Bedeutung der Boden= und Gesteinsarten und der Oberflächenformen für Land- 
wirtschaft, Industrie, Handel und Verkehr klarlegen. Ihm fällt auch die Behandlung der 
Urgeschichte der Menschheit zu. 
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