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Bildes in die wirkliche Größe des Gegenstandes und die Umsetzung des flächenhaften Bildes
ins Körperliche.
Der physikalische und chemische Unterricht der Unterstufe beschränkt sich auf die auf
experimentellem Weg erfolgende Sammlung solcher Grundtatsachen, welche für die Erscheinungen
in der Tier= und Pflanzenwelt und in der Erdkunde zum Verständnis unerläßlich sind.
Auf der Oberstufe muß die experimentelle Forschung von exakter mathematischer Darstellung
begleitet sein. Die Abschnitte der Physik sollen sich deshalb den mathematischen Keuntnissen
der Schüler anschmiegen. Sie sollen sich in Klasse Ober II mit Hilfe der elementaren Vor-
stellungen von Bewegung, Beschleunigung, Kraft u. s. w. die mechanischen Vorstellungen von
gleichförmiger und beschleunigter Bewegung herausarbeiten; in Klasse Unter I schließen sich
diejenigen physikalischen Betrachtungen an, welche die Kenntnis der allgemeinen Rotatinas=
bewegungen zur Voraussetzung haben, und die Klasse Ober schließt mit dem ab, was als
Bewegung im elastischen Mittel aufgefaßt wird und sich an Pendelbewegung und Sinus-
schwingung auschließt.
Der chemische Unterricht bezweckt nicht die Durchmusterung der Elemente und ihrer Ver-
bindungen, sondern die Übermittlung derjeuigen Grundlehren der unorganischen und organischen
Chemie, welche zum richtigen Verständnis einfacher chemischer Vorgänge, dann insbesondere
solcher der chemischen Industrie erforderlich und für die Mineralbildung und die Physiologie
bedeutsam sind.
Der Unterricht in der Mineralogie muß auf diejenigen Mineralien und Gesteine beschränkt
werden, welche technisch von besonderer Bedeutung sind und für die Bildung der Erdrinde
vorzüglich in Betracht kommen.
Die Grundlehren der Geologie sind durch möglichst zahlreiche Beispiele aus der näheren
und entfernteren Umgebung des Schulorts zu belegen.
In der Klasse Ober III und Unter ll ist, wenn immer tunlich, der gesamte natur= und erd-
kundliche Unterricht in die Hand eines Lehrers zu legen. Ebenso ist es wünschenswert, daß
in den drei Oberklassen Mathematik und Physik von einem Lehrer erteilt werden.
Für die in den Klassen VI bis Unter III in Physik, in den Klassen VI bis Ober III
in Chemie, Mineralogie und Geologie durchzunehmendem Stoffe sind besondere Stunden nach
Zeit und Zahl nicht eingesetzt. Sie sind an passenden Stellen und in dem nötigen Zeitausmaß
dem übrigen Unterricht einzufügen, wobei nicht ausgeschlossen ist, daß für einen bestimmten
Zeitraum die ganze Unterrichtszeit darauf verwendet wird. Letzteres gilt auch für den
Unterricht in Biologie in Klasse Unter II bis Ober I. Im besonderen sind der Physik in
Ober III und Unter lI je zwei Stunden zuzuweisen, der Biologie in den oberen Klassen je
eine Stunde.
§ 9. Mathematilfi.
a. Lehrziel.
Der mathematische Unterricht hat die Aufgabe, auf Verständnis gegründetes, sicheres und
gewandtes Rechnen zu erzielen, das räumliche Anschauungsvermögen zu entwickeln und die
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