56 LIV.
Bekanntmachung.
(Vom 6. Dezember 1912.)
Die Aushebung des Pflastergeldes und die Auescheidung von Landstraßen betreffend.
Mit Bezug auf die diesseitige Bekanntmachung vom 25. Juni 1901 (Gesetzes= und Ver-
ordnungsblatt Seite 444) wird weiter bekannt gegeben, daß mit Wirkung vom 1. Jannar 1913
ab die innerhalb Ortsetters der Stadt Mannheim gelegene Strecke der Landstraße Nr. 3
Mannheim— Heilbronn von der jetzigen Ettergrenze bei km 1,473 am städtischen Viehhof bis
zum Abgang des Kreiswegs Nr. 4 bei km 3,935 in einer Länge von 2462 m aus dem
Landstraßenverband ausgeschieden wird.
Karlsruhe, den 6. Dezember 1912.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
Der Ministerialdirektor:
Glockner.
Dr. Häußner.
Bekanntmachung.
(Vom 6. Dezember 1912.)
Die Aufhebung des Pflastergeldes und die Ausscheidung von Landstraßen betreffend.
Mit Bezug auf die diesseitige Bekanntmachung vom 25. Juni 1901 (Gesetzes= und Ver-
ordnungsblatt Seite 444) wird weiter bekannt gegeben, daß mit Wirkung vom 1. Januar 1913
ab die innerhalb Ortsetters der Stadt Karlsruhe gelegene Strecke der Landstraße Nr. 13
Karlsruhe — Stuttgart von der jetzigen Ettergrenze bei km 2,060 bis zum neuen Bahndamm
der Rheintalbahn bei km 2,53525 in einer Länge von 475,25 m aus dem Landstraßenver-
band ausgeschieden wird.
Karlsruhe, den 6. Dezember 1912.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
Der Ministerialdirektor:
Glockner. Dr. Häußner.
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsrude.