Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

WI10D.
Negierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Sanstag  den  26.  Juni  1875.

Inhalt.
Verfügung  des  K.  Medicinal-Collegiums,  betressend  die  Einführung  einer  neuen  Arzneitaxe.  Vom  2.  Juni  1875.

 

Versügung  des  R.  Medicinal-Tollegiums,  betreffend  die  Einführung  einer  neuen  Axzneitare.
Vom  2.  Juni  1875.

Mit  Rücksicht  auf  die  mit  dem  1.  Juli  d.  J.  einzuführende  Reichsmarkrechnung  ist
die  am  1.  Jannar  1874  eingeführte  Arzneitaxe,  unter  Berücksichtigung  der  seither  in  den
Preisen  der  Arzneistoffe  eingetretenen  Aenderungen,  umgearbeitet  worden.

Das  K.  Ministerium  des  Innern  hat  die  Einführung  dieser  neuen  Taxe  vom
1.  Juli  1875  an  genehmigt,  daher  dieselbe  nachstehend  zur  Nachachtung  bekannt  gemacht
wird.

Stuttgart,  den  2.  Juni  1875.  Fleischhauer.

Anmerkung.  Von  gegenwärtiger  Verfügung  sind  wegen  des  Bedürfnisses  der  Apotheker
mehr  Abdrücke  als  gewöhnlich  gemacht  worden  und  können  dieselben  bei  der  Expedition  des  Negierungsblattes
  abgelangt  werden.