Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

306 XVIII. 
Inhaltsverzeichnis zum Wassergesetz. 
Erster Abschnitt. 
Die Rechte an den Gewässern im allgemeinen. 
I. Eigentum an den Gewässern und ihren Bestandteilen. 
8 1. Eigentum an den verschiedenen Arten der Gewässer. 
!1 ifentliche Gewässer. 
2 Nalürliche nicht öffentliche Wasserläufe. 
3 Rünstliche nicht öffentliche Wasserläufe. 
4 Geschlossene Gewässer. 
2. Ubertragung, Belastung, Abgrenzung des Eigentums an Gewässern; Ruderungen an ihrem 
Bett und Ufer. 
5 Unzulässigkeit der Ubertragung oder Belastung des Eigentums des Staates und der Gemeinden. 
6 Eigentumsgrenze. 
7 Natürlich entstehende Anlandungen und Inseln. 
8 Künstlich entstehende Anlandungen und Inseln. 
9 Verlegung des Bettes eines natürlichen Wasserlaufs durch Wassergewalt. 
10 Abreißung von Land durch Wassergewalt. 
II. Der Wasserlauf und die Benutzung der Gewässer. 
1. Im allgemeinen. 
11 Gestattung des natürlichen Wasserlaufs. 
12 Gemeingebrauch an Gewässern. 
Inanspruchnahme des Wassers in Notfällen. 
14 Beschränkungen und Verpflichtungen der Nutzungsberechtigten im Interesse allseitiger Wassernuung. 
15 2. Die Beuntzung der öffentlichen Gewässer. 
16 Gemeingebrauch am Bett. 
3. Die Benntzung der nicht öffentlichen Wasserlänfe. 
17 Rechte der An- und Hinterlieger auf Benutzung des Wassers. 
18 Verleihung von Wasserbenutzungsrechten.
	        
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