Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

XX. 417 
Anlage A 
(zu § 15). 
(Bezeichnung der Anstalt.) 
  
∆∆ . 
Reifezeugnis. 
N. N. (Vor- und Zuname)J.. ... ..... . . . . . . . .. 
geborenden l...zu................... 
(bcifleincrenOttenAngabedcsAmtsbezikks,beiauslvårtigenauchchiöundLach)..«.,«·«»·»,»« „ 
(Angabe des Bekenntnisses- „Sohn des (Stand, Name, Wohnort des Vaterss 
...................... , hat (das Gymnasium, Realgymnasium, die Oberrealschule) 
in.......·.... seitdem............ 19..vonKlasse...... 
anbesuchtundwarseit............ 19..Schülerder(Pri»m,einsame-sie-(th 
der Schüler erst in Prima (erste Klasse) eingetreten, so sind Angaben über die früher besuchte Anstalt zu machen) 
Er hat die an der Anstalt abgehaltene Reifeprüfung 
bestanden. 
(Liegt der Fall des § 15 Absatz 3 vor, so ist hier die erforderliche Beurkundung beizufügen.) 
Sein Betragen an der Anstalt venHHHHHH... 
Sein Fleiß uurriiii 2:„: 
Seine Kenntnisse und Fertigkeiten in den einzelnen Lehr= und Prüfungsgegenständen waren: 
Wahlfreie Lehrgegenstände: 
Demgemäß wird demselben das 
Rei f ezeugn is (eines Gymnasiums, Realgymnasiums, einer Oberrealichule) 
mit der Gesamtnot ... zuerkannt und seine Entlassung mit den besten 
Wünschen für d. von ihm gewählte . (Studium der, Beruf als 
ausgesprochen. 
.............. ,den..tk,".......·..l9.· 
Der Vorsitzende der Prüfungsbehörde: Großherzogliche Direktion 
(des Gymnasiums) 
(1I. S.) (des Realgymnasiums) 
(der Oberrealschule).
	        
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