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1. 2. 3. 1. 6.
Nur bei völliger
Bauart Von der Zerstörung aus-
Borei RBersicher Augabe, *
Bezeichnung und Versicherung igat zufüllende Spalten
-(Spaste 1 des Dachbedeckung ausgeschlossene ob das Gebäude
Einschähungs- (Spalte 2 und 3 des Teile nach § 29 Absatz 2 des gosten des Wert der
. verzeichnisses) uchahinge. (Spalte 6 des Ein- Gesetzes ganz zerstört Uotench- übrig ge-
« crctnte1 schä zeichnisses) . .. " « s
z , schätzungsverzeichnisses) oder nur teilweise und der bliebenen.
·»»·· Auf- versichert
beschädigt ist rdumung gewesenen
des Gebäudes Baustoffe
r 1—.—-p
i u-
Wohnhaus Steinriegel, Ziegel Die Fundamente Ganz zerstört 50 40
mit Balken-
keller
b.
Fabrik- ½ Stein, Ebenso Teilweise beschädigt bis
gebände 5,8 Steinriegel, auf den unteren Stock
Ziegel
C.
Scheuer Fundament: Stein;! Fundamente bis zurDas Dach teilweise be- —
Flechtwerk, Stroh Straßenhöhe schädigt
d.
Flügelban Lehmrniegel, Nichts Dach und Giebel teil-,— —
Schindeln weise beschädigt
G.
Schweine= Stein, Nichts Ganz zerstört 10 — 50—
stall Ziegel
s.
Anbau an a.Steinriegel, Nichts Ganz zerstört 50 — 30
Ziegel
Remise Holz, Nichts Ganz zerstört 30 — —-
Ziegel Schätzung des Gebäudes
Kosten des Wert der
h. Abbruchs Baustoffe
Wohnhaus Steinriegel, Nichts Ganz zerstört 300 1000 —
Ziegel War zum Abbruch be-
stimmt.