Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

556 XLII. 
II. Besonderes, im Gewahrsam der Kasse befindliches Vermögen: 
Bar 
a. Sondervermögen auf Grund der §§ 294, 295: 
Am Schlusse des Vorjars 
Zugang im Geschäftsarrr 
Wertpapiere") 
6 * 
  
Abgang im Geschäftsjahr . . . . ... 
  
Bestand am Schlusse des Geschäftsjahs. 
b. Gemäß 8 477 in Verwahrung der Kasse befindliche 
Zuschüsse: 
Am Schlusse des Vorjahrs 
Zugang im Geschäftsjahrt.. ..... 
  
Abgang im Geschäftsjar 
Bestand am Schlusse des Geschäftsjahrs 
  
III. Bewegung und Nachprüfung der Rücklage (§ 364): 
Am Schlusse des Vorjahrs 
Zugang im Geschäftsjahr 
  
  
zusammen. 
Abgang im Geschäftsjahr. .. .. . . .. 
  
Bestand am Schlusse des Geschäftsjahts 
Reine Jahresausgabe (Kapitel 4 bis 6 und 8) der drei 
letzten (vorhergehenden) Jahrr . ... 
  
zusammen. 
Durchschnittliche Jahresausgabe 
*) Wertpapiere sind zum Anschaffungspreis einzustellen. Falls ihr Kurswert am Schlusse des Geschäftsjahrs niedriger 
als der Anschaffungspreis ist, ist der Kurswert anmerkungsweise anzugeben.
	        
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