Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

Anlage V 
(zu § 52). 
Zeugnis. 
Für das dem Gregor Kuhn von Furtwangen durch den Brand am 4. Oktober 1914 vollständig 
zerstörte Wohnhaus (mit Okonomieteilen) Haus Nr. 37 wurde durch Entscheidung Großherzoglichen Ver- 
waltungsrats der Gebäudeversicherungsanstalt vom 24. Oktober 1914 Nr. 6 700 eine von der Gebäude= 
versicherungsanstalt zu zahlende Entschädigung von 2 300 ¼ festgesetzt. Der Genannte hat auf der 
Brandstätte einen Neubau begonnen, welcher dem abgebrannten Gebäude nach Wesen, Vestand und Zweck 
entspricht und bis jetzt einen Kostenaufwand von 1450 . verursacht hat, was zum Zwecke der Aus- 
zahlung der ersten Hälfte der Entschädigung mit dem Anfügen b'urkundet wird, daß der unterzeichnete 
Ortsbauschätzer bei dem Neubau in keiner Weise beteiligt ist. 
Furtwangen, den 25. Mai 1915. 
Der Ortsbauschätzer: 
N. N. 
Wird Großherzoglichem Bezirksamt Triberg mit dem Antrag vorgelegt, die Auszahlung der ersten 
Hälfte der Brandentschädigung an den Beschädigten veranlassen zu wollen. 
Furtwangen, den 26. Mai 1915. 
Der Bürgermeister: 
N. X. 
N. N., Ratschreiber. 
2. 
Zeugnis. 
Für das dem Gregor Kuhn von Furtwangen durch den Brand am 1J. Oktober 1914 vollständig 
zerstörte Wohnhaus (mit Okonomieteilen) Haus Nr. 37 wurde durch Entscheidung Großherzoglichen Ver- 
waltungsrats der Gebäudeversicherungsanstalt vom 24. Oktober 1914 Nr. 6760 eine von der Gebäude- 
versicherungsanstalt zu zahlende Entschädigung von 2 300 festgesetzt. Der Genannte hat einen Neu- 
bau von Stein mit Ziegeldach auf der Brandstätte hergestellt, welcher dem abgebrannten Gebäude nach 
Wesen, Bestand und Zweck entspricht, 15 m lang, 10 m tief, 1 m hoch bis zur Straßenhöhe, 5 m hoch 
von da bis zum Dach und 6 m hoch von da bis zum First ist und einen Kostenaufwand von 2 900 6 
verursacht hat, was zum Zweck der Auszahlung der letzten Hälfte der Entschädigung mit dem Anfügen 
beurkundet wird, daß der unterzeichnete Bezirksbauschätzer bei dem Neubau in keiner Weise beteiligt ist. 
Furtwangen, den 6. Juli 1915. 
Der Bezirksbauschätzer: 
N. N. 
Wird Großherzoglichem Bezirksamt Triberg mit dem Antrag vorgelegt, die Auszahlung der letzten 
Hälfte der Brandentschädigung an den Beschädigten veranlassen zu wollen. 
Furtwangen, den 6. Juli 1915. 
Der Bürgermeister: 
N. N. 
N. N., Ratschreiber.
	        
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