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5. Warenkunde.
Die Gewinnung, Eigenschaften und Verwendung der wichtigsten Handelswaren, die
elementaren Kenntnisse der Chemie und die verschiedenen Untersuchungsarten, die Technik der
Herstellung der wichtigsten Handelsartikel sowie ihre Bezugsquellen und Handelswege, die
Notierungen und Handelsgebräuche.
6. Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft.
a. Grundbegriffe der Volkswirtschaftslehre unter besonderer Berücksichtigung des Geld-,
Münz-, Bank-, Börsen-, Aktien= und Genossenschaftswesens, der Handels= und Ver-
kehrspolitik, der gewerblichen Arbeiterfrage und des Versicherungswesens sowie Ent-
wicklungsgeschichte der einzelnen volkswirtschaftlichen Richtungen;
b. Grundzüge der Finanzwissenschaft in Beziehung auf Zölle und Steuern, Gemeinde-
und Staatshaushalt.
7. Gesetzeskunde.
Handels-, Wechsel= und Scheckrecht sowie die für den Kaufmann wichtigsten Bestimmungen
des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Zivilprozesses und der Gewerbeordnung;
Patentrecht, Marken= und Musterschutz, Konkursordnung, Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb, Grundzüge des Staats-, Verwaltungs= und Völkerrechts.
8. Handelsgeschichte.
Übersicht über die Entwicklung des Handels im Altertum und Mittelalter, eingehend die
Geschichte des Handels in der Neuzeit, namentlich vom 19. Jahrhundert an.
9. Lehrvortrag und Methodik.
Die Befähigung, eine gegebene Aufgabe wie im Schulunterricht zu behandeln, Kenntnis
des Lehrplans für die Handelsschulen und der Behandlung der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
II. Bei der Prüfung vorzugsweise in Fremdsprachen.
1. Deutscher Aufsatz.
Schriftliche Bearbeitung eines Gegenstandes aus dem Gebiete der Wirtschaftsgeographie
oder der Handelsgeschichte der neuesten Zeit.
2. Handelswissenschaften.
a. Der einfache kaufmännische Briefwechsel, Kontorarbeiten;
b. das gesamte kaufmännische Rechnen mit Ausnahme von Arbitrage, von Anlehens= und
Versicherungsrechnen;
I. die gebräuchlichsten Buchführungssysteme, Sicherheit im Aufstellen und Lesen von Ab-
schlüssen einer Einzelfirma und einer offenen Handelsgesellschaft.