Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

Nr. XVI. 107 
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt 
für das Großherzogtum Baden. 
Ausgegeben zu Karlsruhe, Freitag den 17. April 1914. 
Inhalt. 
Bekanntmachung: des Ministeriums des Innern: das Viebseuchen libereinkommen zwischen dem Demischen 
  
Reich und Österreich-Ungarn betreffend. 
Bekanntmachung. 
» (Vom 3. April 1914.) 
Das Viehseuchen-Ubereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und Osterreich-Ungarn betreffend. 
Wir bringen nachstehende Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 19. März 1914 zur 
öffentlichen Kenntnis. 
Karlsruhe, den 3. April 1914. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
Der Ministerialdirektor: 
Weingärtner. 
Schwartz. 
Bekanntmachung. 
Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im österreichischen Reichsrat 
vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen I und Il#a 
zum Viehseuchen-Ubereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn vom 
25. Januar 1905 (Reichs-Gesetzblatt 1906 Seite 287) aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, 
berichtigt: 
Anlage I. 
X. Erstes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Elbogen.“ 
XI. Zweites Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Kralup.“"“ 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1914. 20
	        
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