Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

Gemeinde Waldheim. 
  
XLIV. 
305 
Muster 1. 
Gesuch um Pewilligung von Jamilienunterstützung 
(Reichsgesetz vom 28. Februar 188, Reichsgesetzblatt Seite 30, in der Fassung des Reichsgeselzes vom 1. August 1911, 
des Max Abt, 
Aufeuthaltsort: Waldheim. 
1. 2. 
Neichsgeseliblatt Seile 732.) 
In den Dienst eingetreten als Reservist am 5. August 1914. 
Die Unterstützung ist zu bezahlen vom 5. August 1914 ab. 
5 
  
  
  
  
Die Richtigkeit der in Spalte 1, 2, 
  
3. I. 
Bezeichnung der unterstützungs- Besondere Bemerkungen orschlag 
berechtigten Angehörigen nach Vermögen und Einkommen und Begrundung des Ge üre die woe 
suchs nach § 2 Abs. 1h u.#e lichen Unter- 
Familienstellung Name und Abs. 2 des Gesezes ümung 
Chefrau: Anna, Kurze Angabe der Ver- Seine Mutter und H12 
geb. Müllermögensverhältnisse: die Mutter der Ehe- 
½5½ !*n5 * Liegenschaftsvermögen frau wurden von 8 
Eheliche Kinder: # 93 17 etwa 20004 dem Eingetretenen 8 
geb. 13.1. 1902| Schulden 1000, ehalten. 
D Otto Keine Kapllaiten. Da die Kinder 6 „ 
1 geb. 4 II. 190 Das Einkommen vor Dienst- krank sind, ist die Be- 6 
I cmtrtttbetrugmonatltch100.«-.diirfttgkrttcnuslu-- « 
sMnllcr: Elise Abt Voraussichtliches künftiges sonders große 40 % 
der *r* Willer Einkommen der Familie im 
Mutter der Ehefrau: Anna Müller Monat. 10./. Davon 
(Abgesehen von freiwilligen einmalig: 
Unterstützungen.) 34.%70 5 J 
  
  
3 und 4 enthaltenen Angaben wird mit dem Bemerken bescheinigt, 
daß die Familie nach ihren Verhältnissen einer Unterstützung bedürftig ist 
Empfangsberechligt ist die Ehefrau Abt. 
Waldheim, den 14 Anugust 1914. 
Für die Gemeindebehörde: 
Maier, Bürgermeister.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.