Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

XLIV. 315 
Muster 6. 
Gemeinderat. 
  
den n 1091. 
Unterstützungen auf Grund des Reichs- 
28. Februar 1888 
gesehes vom 4. August 1914 
betreffend. 
Unterstützungen für Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften haben wir vor- 
schüßlich bezahlt im letzten halben Monat. . . . . . ... Ab H 
Davon entfallen auf: 
u. die Mindestbeträge nach § 5 des obigen Reichsgesetzes 4 
b. den Mehrbetrg 
11 11 
Wir ersuchen, die Ersatzleistung des auf das Reich eutfallenden Anteils zu veranlassen.“) 
Der Gemeinderat. 
Bei bedürftigen Gemeinden unter ### Ginwohnern ist gegebenenfalis hinzuinsenen: 
Unsere Gemeinde mit Umlage gebort iu den bedurftigen. Wir ersuchen daher, und den (besamtbetra 
der bezahlten Unterstütungen iu erstatten. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1011. 59
	        
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