Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

Nr. LX. 391 
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt 
für das Großherzogtum Baden. 
  
Ausgegeben zu Karlsruhe, Donunerstag den 29. Oktober 1914. 
Inhalt. 
Verordnung: des Ministeriume der Finanzen: die Ordnung für die Ein und Ausladestätte am Main zu 
Wertheim betreffend. 
  
Berordnung. 
(Vom 24. Oktober 1914.) 
Die Ordnung für die Ein= und Ausladestätte am Main zu Wertheim betrefsend. 
Im Einverständnis mit dem Großherzoglichen Ministerium des Innern wird für die 
Ein= und Ausladestätte am Main zu Wertheim nachstehende 
Orönung 
erlassen: 
81. 
Die Ein- und Ausladestätte umfaßt: 
a. die mit einem Kai versehene Strecke des linken Mainufers beim ehemaligen Unter— 
steueramtsgebäude mit dem dort befindlichen Krahnen; 
b. den zwischen diesem Kai und der oberen Straße liegenden eingefriedigten Raum 
(Zollhof). 
82. 
Die Verwaltung der Ein= und Ausladestätte und die Handhabung der Ordnung steht 
dem Finanzamt Wertheim gemeinsam mit der dortigen Wasser= und Straßenbauinspektion zu. 
83. 
Die Ein= und Ausladestätte ist für den Verkehr an Werktagen während der Tageszeit 
geöffnet. Zu jeder anderen Zeit bedarf die Benützung der Genehmigung des Finanzamts. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1914. 76
	        
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