Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1915. (47)

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wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 1. November 1914 bis ein- 
schließlich 31. Dezember 1914 eingetreten ist, 
am letzten Tage einer vom Zahlungstag ab laufenden Frist von fünf Monaten; 
. wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 1. Jannar 1915 bis ein- 
schließlich 29. April 1915 eintritt, 
am 31. Mai 1915; 
.l wenn der Zahlungstag des Wechsels am 30. April 1915 oder später eintritt, 
am dreißigsten Tage nach Ablauf der Protestfrist des Artikels 11 Absatz 2 der 
Wechselordnung. 
In allen Fällen zu a bis d gilt als Zahlungstag der Fälligkeitstag des Wechsels, wenn 
dieser ein Sonn= oder Feiertag ist, der nächste Werktag. Fällt der Schlußtag der Frist zur 
Vorzeigung des Wechsels auf einen Sonn= oder Feiertag, so wird der Wechsel am nächsten 
Werktage zur Zahlung vorgezeigt. Die Postverwaltung behält sich vor, die Vorzeigung der 
Wechsel, deren Protestfrist am 31. März oder am 31. Mai 1915 abläuft, auf mehrere vor- 
hergehende Tage zu verteilen. 
2. Vorstehende Änderung tritt sofort in Kraft. 
Berlin, den 25. Januar 1915. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Kraetke. 
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Verordunng. 
(Vom 29. Jannar 1915.) 
Die Schlachtvieh= und Fleischbeschau betreffend. 
Auf Grund der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers betreffend vorüber- 
gehende Erleichterung der Untersuchung von Schlachtvieh vom 21. Jannar 1915 (Reichs- 
Gesetzblatt Seite 34) wird mit sofortiger Wirkung verordnet, wie folgt: 
Für die Dauer des gegenwärtigen Krieges kann von der in § 1 Absatz 1 des Gesetzes, 
betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzblatt Seite 547) 
vorgeschriebenen Untersuchung vor der Schlachtung bei Rindvieh, Schweinen, Schafen, Ziegen 
und Hunden abgesehen werden, sofern die Untersuchung nach der Schlachtung durch Tier- 
ärzte erfolgt. 
Karlsruhe, den 29. Jannar 1915. 
Großherzogliches Ministerium des Junern. 
Der Ministerialdirektor: 
Pfisterer. 
P. Milller. 
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsrube.
	        
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