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Nr. 47
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt
für das Großherzogtum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Montag den 5. Juni 1916.
Juhalt.
Bekanntmachung: des Ministeriums der Finanzen: die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamten=
stellen bei den Reichs= und Staatsbehörden und bei den Nommunalbeborden usw. mil Mililüranwärtern und Znhabern des
Anstellungoscheines betreffend.
Bekanntmachung.
(Vom 30. Mai 1916.)
Die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden
und bei den Kommnnalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheines
betreffend.
Nachstehend bringen wir unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Ministeriums
des Großherzoglichen Hanses und der auswärtigen Angelegenheiten vom 8. August 1907
(Gesetzes-und Verordnungsblatt Nr. XXVI Seite 323 ff.) und des Großherzoglichen
Ministeriums des Innern vom 2. August 1907) Gesetzes= und Verordnungsblatt Nr. XXVI
Seite 360 ff.) seit unserer Veröffentlichung vom 24. Februar 1915 (Gesetzes= und Verordnungs-
blatt Seite 47 ff.) bekannt gegebene weitere durch den Bundesrat beschlossene Anderungen
und Ergänzungen der Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamten-
stellen mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins sowie der Erläuterungen
dazu zur öffentlichen Kenntnis.
Karlsruhe, den 30. Mai 1916.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Nheinboldt. n
r. Fetzer.
Gesetzes- und Verordnungsblatt 1916. 48