Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1916. (48)

— XXVI — 
Speisekartoffelversorgung im Frühjahr und Sommer 1916 24. 
Speiseölversorgng .. 
Staatliches Verdingungswesen... ... ..... 
Staatshaushalt für die Jahre 1913 und 1914, die Nechnungsnachwessungen desselbeen 
Städterechnungsanweisung und Gemeinderechnungsauweisung Anderung der- 
selbren 
Ständeversammlung, die Aufwandsentschädigung der Abgeordneten zur ersten und zweiten 
Kammer dersellen 
Stärkefabrikation, siehe Kartoffelstärkefabrikation. 
Stempel, den Vollzug des Gesetzes über einen Warenumsatzstempel vom 26. Juni 1916 
— und Siegel, das unbefugte Anfertigen von solchen mit auf Militärbehörden bezüg- 
lichen Inschriften und Zeichen, sowie das unbefugte Anfertigen von 
Vordrucken zu Militärurlaubsscheinen und Militärfahrscheinen 
Stempelgesetz, den Vollzug des Reichsstempelgesetzztet 
Steuern, den Vollzug des Besitstener gesetzes 
  
— die G best ung.. 
— die Besteuerung für allgemeine Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinschaft des 
Großherzogtums.. .. ......... 
— dteBeIteueutngdeiKriegsanletheu.................... 245. 
— den Vollzug des Gesetzes über vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung der Kriegs- 
gewinne..w . 
den Vollzug des Kriegssteuergesetzes.. 248. 349. 
Sti t ung eines Kriegsverdienstkreuzes. 
Stiftungsrechnungsanweisung, die Anderung derselben ... 
StrafverfohIeU gegen Kriegsteilnehmer: die Niederschlagung von *’ ..... 
Strick-, Web= und Wirkwaren für die bürgerliche Bevölkerung, den Veriehr mit sachen 
— — — Preisbeschränkung bei Verkäufen von solchen sowie bei Ver- 
käufen von Schuhwaren. 
Stroh und Heu, die Bestandsaufnahme von solhen 
— — — Leieferung desselben für das ser 137. 
Submissionen, Vergebung von Lieferungen usw. durch die Staatsbehörden 
Tabak, Rohtabat... . 
— Eiiifuhr von Zigarettenrohtabat.. ... 6 
Tauben, siehe Brieftauben. 
Taxe, die Arzneitaxe.. .. 6 .. . lI18. 
Tee, den Verkehr mit solchem, mit Kaffee und Zichorienwurzen 
31 
278 
195 
365 
32 
358 
268 
53 
275 
258 
49 
23 
01 
KF — 
305 
50 
307 
321 
117 
379 
106
	        
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