Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1916. (48)

  
240 — Nr. 67 — 
VII. AK. Münster Städt. Hafenamt für den Dortmund-Ems-Kanal von 
Herne über Münster bis zur Grenze 
des Armeekorps bei Rheine und 
Mittelland-Kanal. 
Dortmund „ „ für den Dortmund-Ems-Kanal von 
Dortmund bis Herne. 
Hamm „ „ für den Rhein-Lippe-Kanal von 
Hamm bis Datteln. 
Ruhrort Staatl. Hafenamt für den Rhein-Herne-Kanal von 
Ruhrort bis Herne. 
Emmerich Stromüberwachungsstelle für den Rhein von der Grenze des 
Armeekorps im Norden bis Wesel 
ausschließlich. 
Wesel Staatl. Hafenkommissar 
Ruhrort Staatl. Hafenamt für den Rhein von Wesel einschließlich 
bis Kaiserswerth ausschließlich. 
Duisburg Staatl Hafenkommissar 
Crefeld „ „ " 
Düsseldorf Städt. Hafenamt für den Rhein von Kaiserswerth ein 
schließlich über Düsseldorf bis Süd- 
grenze des Armeekorps. 
VIII. A.K. Neuß Staatl. Hafenkommissar für den Rhein. 
Cöln „ „ für den Befehlsbereich der Festung 
Köln. 
Coblenz » » für den Rhein und für die Mosel. 
Trier Oberbürgermeister für die Mosel. 
XVIII. A.K. Mainz Militär Schiffahrts- für den Rhein von Worms ein- 
Polizei schließlich bis Bingen einschließlich. 
II. B. A.K. Frankentaler Kgl. Bezirksamt für den Rhein. 
Kanal 
XNIV. AK. Mannheim Großh. Bezirksamt
	        
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