Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1916. (48)

— VI. — 
  
  
Datum. Betreff. Nr. Seite. 
1916. 
21. März Die Einfuhr von pflanzlichen und tierischen Olen und 
Fetten sowie von Seifen 22 72 
23. „ Verbot des Fuchsgrabens 22 73 
28. . Einfuhr von Tieren aus der Schweiziz 23 75 
30. „ Die Vornahme einer Viehzwischenzahliig 23 75 
4 April Einfuhr von Tieren aus der Schweieiezz 24 77 
7. „ Viehzwischenzählung und Vorratserhebnng 25 79 
- Regelung der Preise für Schlachtschweine und für Schweine= 
fleissKKsss„ 26 80 
11. „ Regelung der Fleischversorgig 26 81 
(Berichtigung hierzu Seite 113.) 
11. Die Festsetzung von Pachtpreisen für Kleingärten 27 93 
15. Die Versorgungsregelung mit Eien 28 95 
15. " Die Übertragung von Malzkontingenten . . . . .. 29 97 
15. Maßregeln gegen Einschleppung der Rinderpest 30 99 
1 Den Verkauf von Speiseeis im Umherziehen 30 99 
18. Einfuhr von Tieren aus der Schwiez 31 101 
19. „ Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel *⅞: 101 
20., Erhebung der Vorräte von Kartoffeln sowie von Erzeug— 
nissen der Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstärkefabri- 
katioonnnnnn 32 107 
20. Den Verkehr mit Verbranchszucr 32 104 
20. „ Den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen 32 106 
21. „„ Den Verkehr mit Kaffee, Tee und Zichorienwurzeln 32 106 
21. „ Versorgungsregelung mit Eiern.. 32 107 
22. „ Die Einfuhr von Vieh und Fleisch sowie Fleischwaren 32 107 
22 "„ Verfüttern von Kartofffen 32 108 
22. Die Einfuhr von Salzheriugen, Klippfischen und Fischrogen 32 108 
26. „ Den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fett- 
haltigen Waschmitten 33 113 
26. Die Beitreibung und Sicherung der Gemeindeauestäude 34 115 
29. . Einfuhr von Zigarettenrohtabess 35 117 
5. Mai Die Arzneitaxe. . 36 119 
8., Die allmonalliche Aufnahme der Bestände an Rindvieh, 
Schafen und Schweinen. 37 121
	        
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