Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1916. (48)

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Nr. 20 
Gesetzes- und Verordnungs-Rlatt 
für das Großherzogtum Baden. 
  
Ausgegeben zu Karlsruhe, Freitag den 17. März 1916. 
  
Juhalt. 
Bekanntmachung: des Ministeriums der Finanzen: die Vergleichende Darstellung der Voranschlagssäune und 
Rechnungsergebnisse für die Jahre 1912 und 1017 betreifend. 
Verfügung: des stellvertretenden kommandierenden Generals des XIV. Armeekorps: Licht- 
spielvorführungen betreffend. 
  
Bekanntmachung. 
(Vom 14. März 1916.) 
Die Vergleichende Darstellung der Voranschlagssätze und Rechnungsergebnisse für die Jahre 1912 und 
1913 betreffend. 
Zufolge Allerhöchster Staatsministerial-Entschließung vom 9. März 1916 Nr. 243 bringen 
wir nachstehende Erklärungen der beiden Kammern der Ständeversammlung, die Vergleichende 
Darstellung der Voranschlagssätze und Rechnungsergebnisse für die Jahre 1912 und 1913 
betreffend, zur öffentlichen Kenntnis. 
Karlsruhe, den 14. März 1916. 
Großherzogliches Ministerium der Finanzen. 
Rheinboldt. aul 
Laub. 
Die Landstände des Großherzogtums Baden. 
Die Vergleichende Darstellung der Voranschlagssätze und Rechnungsergebnisse für die Jahre 1912 und 
1913 betreffend. 
Die Zweite Kammer erklärt, daß sie die Ausgaben und Einnahmen in den Spezial- 
darstellungen der allgemeinen Staatsverwaltung (Hauptabteilung 1 bis VI) sowie der ausgeschie- 
denen Verwaltungszweige (Hauptabteilung VII und X) zur Kenntnis genommen, dazu keine 
Gesetzese und Verordnungsblatt 1910. 20
	        
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