Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1916. (48)

— Nr. 21 67 
Muster A. 
Vadischer Viehhandelsverband. 
Anzeige über den Ankauf von Vieh. 
Name des Käufers Wohnort= 
Name des Verkäufers Wohnort. 
Amtsbezirk: 
Gegenstand des Kaufes: gezeichnet 
Vereinbarter Kaufpreis: Mark für den Zentner 150 kg) Lebendgewicht, 
nüchtern gewogen (12 Stunden futterfrei)) 
gefüttert gewogen mit "v. H. Gewichts- 
abzug.“) 
Mark für das Stück. 
Es wird ausdrücklich erklärt, daß der vorstehende Preis 
der allein gezahlte ist und keine weiteren Nebenabreden 
getroffen sind. 
Tag der Abnahme 
Bezahltes Gewicht Zeniner Pfund 
Angabe des Käufers, wohin 
das Tier gebracht ist. . . . . .. 
Unterichrift des Känfers: 
*) Nicht zutresfendes ist zu streichen.