de Nummer
Laufen
—
Bezeichnung der Siellen
den
(Gesuchen
sind
beizufügen
Die
die nur im
Wege des
Aufrückens
ufw. zu
erreichen
ind
2 3* 1 1. 5
Bemerbungen
sind zu richten
an
die
unmittelbar
mit Militär=
anwärtern usw.
besetzt werden
Nr.
40
Anforderungen, die an den
Bewerber gestellt werden,
und Ausbildungsgang
125
Angaben
über die
Mönlichkeit
des Auf= Bemerkungen
rückens
in höhere
Stellen
7 l 8
Noch: Ministerium des Großherzoglichen Hauses,
ständigen
Militär—-
oder Be-
zirksarztes
über die
lörperliche
Rustinkeit
und Ge-
sundheit;
Geburts-
urkunde.
Ctat-
mäßige
Gerichts-
vollzieher.
i
Gesetzes und Verordnungsblatt 1917
der Jnstiz und des Auswärtigen.
eine Vergütung nicht gewährt wird.
Entlassung aus dem Vorbereitungs-=
dienst erfolgt, wenn sich ergibt,
daß der Bewerber nicht ausreichend
befahigt ist. (§§8 2 ff. der Ge-
richisvollzieherordnung vom
10. November 1899 GVWl.
**lr½
22. Februar 1016 5
41
(Mittlere Beamte.)
November ein-
zureichen. Im
Dezember jedes
Jahres wird
die Zahl der
im folgenden
Jahr anzu-
nehmenden
Anwärter fest-
gesetzt. Eine
Vormerkung
von Mel-
dungen, die
wegen Er-
schöpfung der
zulässigen Zahl
in einem Jahr
nicht berück-
sichtigt werden
können, für ein
folgendes Jahr
findet nicht
statt.
Sämtliche
Stellen sind
den Militär=
anwärtern
vorbehalten.
Das Einkom-
men der nicht-
etatmäßigen
und der etat-
mäßigen Ge-
richtsvollzieher
besteht nur
in wandel-
baren Bezügen
(Geschäfts-
gebühren und
Vergütung
der Auslagen).
Erreichen die
Geschäfts-
gebühren ohne