Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
  
  
  
  
  
Nr. 40 129 
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Noch: Ministerium des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen. (Unterbeamte.) 
a Militär— stellen sind nur 
oder Be- solchen Bewer- 
zirksarztes bern zugängig, 
über die die die er- 
körperliche forderlichen 
Rüstigkeit Fachkenntnisse 
und Ge- besinen. 
sundbeit. Zu Sp. 
Diese Iar. 
drucke sind von 
der Druck- 
sachenverwal- 
lungdes Justiz= 
ministeriums 
kostenlos zu 
beziehen. 
Zu So. ö. 
Gesuche um 
Zulassung zur 
Prufung, die 
regelmäßig im 
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Zahres stat## 
findet, sind 
ebenfalls an 
die Direktionen 
der Zentral- 
strafanstalten 
zu richten. 
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bei den und bei be- 
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