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2. Bezeichnung der Stellen Angaben
di die nur im Dee Den Anforderungen, die an den abber ien
— die i # « - öglichkei
mmnmittelbar Wege des Vewerbungen Gesuchen Bewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind N rückens
& oanwärternusw] ufw. zu an beizufügen und Ausbildungsgang in höhere
& besetzt werden erreichen Stellen
Fbkbonnen sind
1 2 I 3 4 5 6 7
Noch: Ministerium der Finanzen. (A. Finanzverwaltung und Hochbauverwaltung.) Mittere Beamte.
(Steuer-
einnehmer
III. Klasse).
I. Klasse).
strengungen seines Dienstes nicht
mehr gewachsen ist.
amten-
stellen lfd.
Nr. 1b
und c.
Vorsteher Die Beamten müssen in der In die
von Regel Steuerassistenten (lid. Nr. 2) Stellen Ifd.
Steuer= gewesen sein; ausnahmsweise kön= Nr. 5, u. Ul.
einnehme- nen auch Follassistenten (lfd. Nr. 2) auch lfd.
reien II oder Zolleinnehmer (lfd. Nr. 6) oderNr. 7 und
(Steuer- Steuereinnehmer III. Klasse (d. nach Able-
einnehmer Nr. 3), die die vorgeschriebene Prü-gung einer
II. Klasse). fung abgelegt haben, in diese weiteren
Stellen einrücken. Fachpru-
erreich-
baren Be-
amtenstel-
len Ifd. Nr.
1b und e.
Vorsteher s. lfd. Nr. 4. s. lfd. Nr. 4.
von
Steuer-
einnehme-
reien J
(Steuer-
einnehmer
Nr. 2) in die!#t
Stellen lfd.
Nr. 4,5 und
aus erreich-
baren Be-
fung in die
von da aus
en, soweit sie
nicht zur Be-
setzung mit
7 und nach wiederanzu-
Ablegung stellenden
einer weiteRuhegehalts=
ren Fach- empfängern
prüfung in vorgesehen.
die von da sind.