Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
150 — Nr. 40 — 
2. Bezeichnung der Stellen Angaben 
di die nur im Dee Den Anforderungen, die an den abber ien 
— die i # « - öglichkei 
mmnmittelbar Wege des Vewerbungen Gesuchen Bewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen 
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind N rückens 
& oanwärternusw] ufw. zu an beizufügen und Ausbildungsgang in höhere 
& besetzt werden erreichen Stellen 
Fbkbonnen sind 
1 2 I 3 4 5 6 7 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Noch: Ministerium der Finanzen. (A. Finanzverwaltung und Hochbauverwaltung.) Mittere Beamte. 
  
(Steuer- 
einnehmer 
III. Klasse). 
I. Klasse). 
  
  
  
strengungen seines Dienstes nicht 
mehr gewachsen ist. 
amten- 
stellen lfd. 
Nr. 1b 
und c. 
Vorsteher Die Beamten müssen in der In die 
von Regel Steuerassistenten (lid. Nr. 2) Stellen Ifd. 
Steuer= gewesen sein; ausnahmsweise kön= Nr. 5, u. Ul. 
einnehme- nen auch Follassistenten (lfd. Nr. 2) auch lfd. 
reien II oder Zolleinnehmer (lfd. Nr. 6) oderNr. 7 und 
(Steuer- Steuereinnehmer III. Klasse (d. nach Able- 
einnehmer Nr. 3), die die vorgeschriebene Prü-gung einer 
II. Klasse). fung abgelegt haben, in diese weiteren 
Stellen einrücken. Fachpru- 
erreich- 
baren Be- 
amtenstel- 
len Ifd. Nr. 
1b und e. 
Vorsteher s. lfd. Nr. 4. s. lfd. Nr. 4. 
von 
Steuer- 
einnehme- 
reien J 
(Steuer- 
einnehmer 
Nr. 2) in die!#t 
Stellen lfd. 
Nr. 4,5 und 
aus erreich- 
baren Be- 
fung in die 
von da aus 
  
  
  
en, soweit sie 
nicht zur Be- 
setzung mit 
7 und nach wiederanzu- 
Ablegung stellenden 
einer weiteRuhegehalts= 
ren Fach- empfängern 
prüfung in vorgesehen. 
die von da sind.
	        
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