Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
44. 
  
— Nr. 40 — 151 
— 
2 Bezeichnung der Stellen Angaben 
z — — * Die Den - ; 
die die nur im J #nr Anforderungen, die an den püüber die 
*a#znmittelbar Wege des sewerbungen Ges uchen Bewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen 
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind . rückens 
anwärternusv. usw. zu an beizufigen und Ausbildungsgang in höhere 
besetzt werden erreichen *es Stellen 
können sindd 
1 2 3 4 5 6 7 8 
Noch: Ministerium der Finanzen. (A. Finanzverwaltung und Hochbauverwaltung.) Mittlere Beamte. 
6 Voriteher Die Beamten müssen als Grenz-!Von den 
von Neben- aufseher ilfd. Nr. 110) tätig ge-wichtigeren 
oll wesen sein und auf wichtigeren Stellen in 
ämtern II Siellen dieOberzollaufseherprüfung, die Stellen 
(Zollein- auf den übrigen Steilen die Zoll-fd. Nr. 2, 
nehmer). einnehmerprüfung mit Erfolg ab-3, 21 und 
gelegt haben. in die von 
diesen aus 
erreich- 
baren Stel- 
len; von 
den übri- 
gen goll= 
einnehmer= 
stellen in 
die Stellen 
Ifd. Nr. 3. 
7 Bureau= Die Beamtien müssen auf Stellen Nach Able- 
und Ab- der unter lid. Nr. 2 genannten gung einer 
ferligungs- Art mit Erfolg tätig gewesen sein.zweiten 
beamte Fachprü- 
(Burcau-- fung 
assistenten (Sekretär- 
und Zoll- prüfung) in 
assistenten) die Bureau- 
bei Haupt- beamten= 
goll-, und Abfer- 
Haupt- tigungs- 
stteuer= und beamten- 
Finanz- stellen lfd. 
äitern Nr. 1b und 
sowie bei JD und die 
Zollämtern von hier 
aus erreich- 
baren 
Stellen. 
8 BBureau-= s. Ifd. Nr. 13b, Spalte 7; die Nach Ab- 
beamte Beamten müssen den Nachweis er. legung 
(Bureau- bracht haben, daß sie zur selb- einer 
assistenten) ständigen Erledigung aller vor--zweiten 
bei Steuer- kommenden Bureaugeschäfte, auch! Fachpr- 
kommis- zu Steuerveranlagungen und dgl.ung (Se- 
sären. verwendet werden können. kretärpru-=
	        
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