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— Nr. 40 — 151
—
2 Bezeichnung der Stellen Angaben
z — — * Die Den - ;
die die nur im J #nr Anforderungen, die an den püüber die
*a#znmittelbar Wege des sewerbungen Ges uchen Bewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind . rückens
anwärternusv. usw. zu an beizufigen und Ausbildungsgang in höhere
besetzt werden erreichen *es Stellen
können sindd
1 2 3 4 5 6 7 8
Noch: Ministerium der Finanzen. (A. Finanzverwaltung und Hochbauverwaltung.) Mittlere Beamte.
6 Voriteher Die Beamten müssen als Grenz-!Von den
von Neben- aufseher ilfd. Nr. 110) tätig ge-wichtigeren
oll wesen sein und auf wichtigeren Stellen in
ämtern II Siellen dieOberzollaufseherprüfung, die Stellen
(Zollein- auf den übrigen Steilen die Zoll-fd. Nr. 2,
nehmer). einnehmerprüfung mit Erfolg ab-3, 21 und
gelegt haben. in die von
diesen aus
erreich-
baren Stel-
len; von
den übri-
gen goll=
einnehmer=
stellen in
die Stellen
Ifd. Nr. 3.
7 Bureau= Die Beamtien müssen auf Stellen Nach Able-
und Ab- der unter lid. Nr. 2 genannten gung einer
ferligungs- Art mit Erfolg tätig gewesen sein.zweiten
beamte Fachprü-
(Burcau-- fung
assistenten (Sekretär-
und Zoll- prüfung) in
assistenten) die Bureau-
bei Haupt- beamten=
goll-, und Abfer-
Haupt- tigungs-
stteuer= und beamten-
Finanz- stellen lfd.
äitern Nr. 1b und
sowie bei JD und die
Zollämtern von hier
aus erreich-
baren
Stellen.
8 BBureau-= s. Ifd. Nr. 13b, Spalte 7; die Nach Ab-
beamte Beamten müssen den Nachweis er. legung
(Bureau- bracht haben, daß sie zur selb- einer
assistenten) ständigen Erledigung aller vor--zweiten
bei Steuer- kommenden Bureaugeschäfte, auch! Fachpr-
kommis- zu Steuerveranlagungen und dgl.ung (Se-
sären. verwendet werden können. kretärpru-=