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2 Bezeichnung der Stellen · Angaben
Z . s. T Die Den Anforderungen, die an de über die
bie die nur im Bewerbungen!Gesuchen lusordermen, die an den Mglichte
snmittelbar Wege des , - Vewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind Ar rückens
.— sanwärternusw. usw. zu an beizufige und Ausbildungsgang in höhere
Hbesetzt werden] erreichen zufugen Stellen
» .
1 2 3 4 5 6 .. 2
Noch: Ministerium der Finanzen. (B. Eisenbahnverwaltung.) Unterbeamte.
2# · III. Aufnahmeprüfung wie lfd.
Nr. 16 a II.
IV. Vor ihrer selbständigen Ver-
wendung haben die Bewerber ie
nach ihrer Verwendung die vor-
geschriebene Dienstorüfung als
Bahn= und Weichenwärter oder als
Signal-oder Mockwärter abzulegen.
2/5 Clatmaßige Einzelne
. Bahn= und tüchtige, im
Weichen- Telegraphen-,
wärter. Fahr= und
Abfertigungs-
s dienst
· ausgebildete
Bahn= und
Weichenwärter
können als
Stalions=
warte ilfd.
I Nr. 28)
angestellt
werden.
½ Stations= wie lfd. Nr. 1.11|0 Vor- I. wie umter Iid. Nr. 27 a (I1.SSen sd.Werden aus
warte bem. 3. II. Aufnahmeprüfung wie lid. 7. der Zahl der
(Vorsteher Nr. 16 a II. Bahn= und
von III. Telegraphenprüfung. Weichen-
Stations= IV. Die für Stationswarte vor- wärter ent-
ämtern V). geschriebene Dienstprüfung. nommen; s.
lid. Nr. 27 b.
Sie müssen
ein zur Bei-
hilfe im Dienst
geeignetes
Familien=
angehöriges
besitzen.
20 Nichtetat- wic fd. Nr. 1/Vor- s. Vorbem. 4. Stellen Ifd.
mäßige bem. 3. I. Bewerber müssen normalesNr. 20 b.
Rottenführer.
Seh-, Farbenunlerscheidungs= und
Hörvermögen besitzen.