Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1918. (50)

— Nr. 31 — 183 
Muster A. 
Ar 
(laufende Nummer) 
Erkaubnisschein. 
Kommunalverband .. 
(Name ist einzusetzen) 
(Vor= und Zuname des Landwirts) (Wohnort des Landwirts) 
ist berechtigt, gegen Ablieferung dieses Erlaubnisscheins in der Olmühle von 
in 
#A&¾“ A ausschlagen zu lassen. 
Dieser Schein verliert nach Ablauf von 2 Monaten vom Tage der Ausstellung ab 
gerechnet, also mit dem seine Gültigkeit. 
Unterschrift und Amtssiegel des Leiters 
des Kommunalverbands, seines Beauf- 
traaten oder des Bürgermeisteramts: 
  
Muster !. 
Dem . in. « 
Mame des Landwirts) (Adresse des Landwirts) 
wird von dem unterzeichneten Bürgermeisteramt bescheinigt, daß er im Jahre 1918 in eigener 
Wirtschaft » ................angebautundabgeerntetundhierfür 
(Olfruchtgattung) " 
keine Erlaubnis zum Schlagen von Olfrüchten) 
bisher nur eine Erlaubnis zum Schlagen von . keg# Olfrucht erhalten hat. 
  
* (Ort und Datun) 
Unterschrift und Amtssiegel 
des Bürgermeisteramts: 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1918. 36 
Kurnck und Perlag von Malsch & Bogel in Karlsrute 
 
	        
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