— Nr. 8 — 43
Ihre Vergütung wird für den meter abgeführten Holzes auf —:
*
4 (m. W.: ffestgesetzt.
Gegen Ihre Heranziehung durch vorstehende Aufforderung ist Beschwerde beim Beschwerde-
ausschuß zulässig, welche binnen 2 Wochen seit Zustellung dieser Aufforderung beim Gr. Bezirks-
amt schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu
erklären ist.
Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung; durch die Einlegung derselben sind Sie
hiernach von der Ihnen aufgegebenen Leistung nicht entbunden.
Gegen die vorstehend festgesetzte Höhe der Vergütung findet nur der ordentliche
„ H Rechtsweg — Erhebung der Klage bei dem bürgerlichen Gericht gegen denjenigen,
— für den die Leistung erfolgt — statt. Auch durch Erhebung der Klage wird Aufschub
der Leistung nicht gerechtfertigt.
Durch Ihre Heranziehung zur vorgenannten Leistung wird ein privatrechtliches Rechts-
verhältnis ausschließlich zwischen Ihnen und Herrn — der Firma
begründet.
Eine Zuwiderhandlung gegen diese Aufforderung wird mit Gefängnis
bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Geldstrafe
bis zu 1500 M bestraft.
(Unterschrift des Vorsitzenden.)
Eine Ausfertigung dieser Aufforderung habe ich am
dem in übergeben.
„den 19
(Unterschrift des zustellenden Unterbeamten.)
Zu durchstreichen, wenn der Ausschuß die Vergütung nicht festzusetzen hat.